Dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem Ende der Belieferung durch Stromio ein solcher Schadensersatz zusteht, will die Verbraucherzentrale Hessen mit ihrer Musterfeststellungsklage gegen Stromio gerichtlich bestätigen lassen.
Das können Sie von diesem Berechnungstool erwarten
Wenn Sie einen Schaden geltend machen wollen, müssen Sie ihn so konkret wie möglich beziffern. Dieses Berechnungstool soll Ihnen dazu eine erste Hilfestellung geben. Die Höhe des Schadens hängt von vielerlei Faktoren ab und variiert von Fall zu Fall. Je genauer Sie die Zählerstände zu den jeweiligen Stichtagen dokumentiert haben, desto genauer können Sie die Höhe des Schadensersatzes berechnen.
Auf die Höhe des Schadensersatzes wirken sich auch aus:
- vereinbarte und ggf. nicht berücksichtigte Bonuszahlungen (berücksichtigen Sie ggf. auch Bonusversprechen und -zahlungen Ihres neuen Stromanbieters, die Ihren Schadensersatzanspruch mindern können),
- die Länge des Zeitraumes, in dem Sie nach dem Belieferungsstopp in der Grundversorgung geblieben sind,
- ob und ggf. wie oft sie anschließend den Stromtarif gewechselt haben.
Für den Fall, dass Sie Ihre Zählerstände nicht dokumentiert haben, bieten wir Ihnen hier auch die Möglichkeit, den Schadensersatz auf der Grundlage von Schätzwerten zu berechnen. Das kann im Ergebnis allerdings ungenau sein.
Des weiteren berücksichtigen wir in diesem Berechnungstool nur den Sofortbonus, den Stromio zahlreichen Kunden gewährt hatte. Weitere Bonus-Varianten berücksichtigen wir hier nicht. Diese sind ggf. selbst von Ihnen zu berechnen.
Vor gerichtlicher Auseinandersetzung unbedingt individuellen Rechtsrat einholen
Deswegen können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass einer ersten Einschätzung, die mit Hilfe dieser Anwendung zustande gekommen ist, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das zuständige Gericht folgt. Diese Anwendung kann keine Rechtsberatung ersetzen. Die Programmierungen und Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen im Juni 2022 zusammengestellt. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.
Aussagen zu komplexeren Sachverhalten können wir in dieser Anwendung nicht treffen. Die getroffenen Aussagen und berechneten Ergebnisse beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung, zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale, in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.