Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Wir beraten Sie persönlich in der Beratungsstelle, am Telefon oder per E-Mail.
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Hilfe bei Verbraucherproblemen

Wir beraten Sie persönlich

  • in der Beratungsstelle: Der persönliche Kontakt: Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
  • am Telefon: Der direkte Weg: Nutzen Sie die telefonische Beratung zu Recht und Verträgen sowie zu Lebensmitteln und unseren Bestell- oder Terminservice.
  • per E-Mail: Der kurze Weg: Individuelle Beratung einfach und schnell per E-Mail (Entgelt: pro Frage 15,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), die Lebensmittelberatung per E-Mail ist kostenfrei.

Hier können Sie Hinweise, Informationen oder Anregungen an uns weitergeben (bitte keine Beratungs- und Terminanfrage).
Wir freuen uns über Ihre Informationen, bitten Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen E-Mails, die uns auf diesem Weg erreichen, nicht in jedem Fall sofort beantworten können.
 

Journalisten bitten wir das Presse-Kontaktformular zu nutzen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.