Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

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Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
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Wovor warnen wir?

 

„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Damit könnten Verbraucher:innen denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten. Was nicht deutlich gemacht wird: Nutzer:innen erhalten anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro – und ihr Antrag wird gar nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Vorsicht vor online-wohngeld.de! Darum warnen wir:

  • Es wird kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt!
  • Es werden nach Aussage der  Betreiber „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt. Unserer Einschätzung nach sind sie nicht fristwahrend.
  • Nutzer:innen nehmen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahr, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
  • Was die Website für Nutzer:innen leistet, wird nicht klar kommuniziert.


 

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Was können Sie tun?

 

Wenn Sie auf das Angebot reingefallen sind:

  • Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.
  • Abonnieren Sie weiter unten unseren News-Alert – damit informieren wir Sie, wenn es Neuigkeiten in unserem Verfahren gibt.


 

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Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen wir eine Unterlassungsklage in Erwägung. 

Außerdem prüfen wir auch eine Sammelklage, um das Geld für Sie zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können Sie sich beteiligen! 

Über den News-Alert bleiben Sie auf dem Laufenden. Dort informieren wir zum Beispiel, falls eine Teilnahme an der Klage möglich ist. 

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Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.