Was ist ein Basiskonto?

Stand:
Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto), auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete.
Ein Mensch steckt eine EC-Karte in einen Geldautomat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto erfüllen muss, sind: Bareinzahlungen und Auszahlungen,
  • Ausführungen von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie
  • Bargeldloses Zahlen (Zahlungskarte).
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Bietet die Bank oder Sparkasse gemeinhin die Möglichkeit, ein Konto online zu führen, so muss sie dies auch für das Basiskonto anbieten. Die Bank darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Früher hatten viele Verbraucher keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto, um ihre privaten Zahlungen bargeldlos abwickeln zu können Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG)  im Jahr 2016 wurden Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen

Für die Einrichtung ist es erforderlich, bei einer Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos zu stellen. Hierfür soll das gesetzlich vorgesehene Formular verwendet werden, welches die Bank dem Verbraucher kostenfrei zukommen lassen muss, wenn er mitteilt, dass er dort ein Basiskonto eröffnen will. Hat die Bank einen Internetauftritt, so muss das Formular dort auch zum Abruf zur Verfügung stehen. Außerdem finden Sie hier den gesetzlich vorgesehenen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos.

Basiskonto Antrag

 

  • Falls erforderlich kann mit dem Antrag direkt verlangt werden, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto eingerichtet wird.
  • Die Bank muss den Eingang des Antrags bestätigen und eine Kopie des Eröffnungsantrags beifügen.
  • Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, muss die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen die Einrichtung eines Basiskontos ermöglichen.
  • Sollte die Bank eine Kontoeröffnung ablehnen, muss sie dies ebenfalls innerhalb von 10 Tagen mitteilen. Eine Ablehnung darf nur aus ganz bestimmten Gründen erfolgen, beispielsweise dann, wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden ist. Wegen einer schlechten Schufa oder laufender Pfändungen ist sie nicht erlaubt.
  • Die Bank muss eine Ablehnung in Textform erklären und den Verbraucher über seine Rechte informieren. Das gesetzlich vorgesehene Formular für einen Überprüfungsantrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde ist beizufügen.
  • Hat der Verbraucher dort eine Überprüfung der Ablehnung beantragt und stellt die BaFin fest, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgte, ordnet sie die Eröffnung eines Basiskontos an.
  • Lehnt auch die BaFin eine Kontoeröffnung ab, so kann gegen diese Entscheidung vor dem zuständigen Landgericht geklagt werden.
  • Bei einer Ablehnung durch die Bank kann der Verbraucher, statt einer Überprüfung durch die BaFin wahlweise auch direkt eine Klage erheben.

vzbv vergleicht europaweit Basiskonten: in Deutschland am teuersten

In Deutschland werden im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten innerhalb der EU angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Bis zu 27,83 Euro pro Monat kostet im Jahr 2023 hierzulande ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Andere EU-Länder bieten Basiskonten kostengünstig oder gar kostenlos an.

Der vzbv fordert in Deutschland eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen.

Weitere Informationen zum Vergleich der Basiskonten des vzbv finden Sie hier.

 
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.