Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Wir beraten Sie persönlich in der Beratungsstelle, am Telefon oder per E-Mail.
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Hilfe bei Verbraucherproblemen

Wir beraten Sie persönlich

  • in der Beratungsstelle: Der persönliche Kontakt: Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
  • am Telefon: Der direkte Weg: Nutzen Sie die telefonische Beratung zu Recht und Verträgen sowie zu Lebensmitteln und unseren Bestell- oder Terminservice.
  • per E-Mail: Der kurze Weg: Individuelle Beratung einfach und schnell per E-Mail (Entgelt: pro Frage 15,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), die Lebensmittelberatung per E-Mail ist kostenfrei.

Hier können Sie Hinweise, Informationen oder Anregungen an uns weitergeben (bitte keine Beratungs- und Terminanfrage).
Wir freuen uns über Ihre Informationen, bitten Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen E-Mails, die uns auf diesem Weg erreichen, nicht in jedem Fall sofort beantworten können.
 

Journalisten bitten wir das Presse-Kontaktformular zu nutzen.

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Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.