Buchtitel "Das Pflegegutachten": Pressematerial

Gute Vorbereitung ist der „halbe“ Pflegegrad
Ratgeber unterstützt rund um den Gutachterbesuch
Off

Titelbild des Ratgebers Das PflegegutachtenWer Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen will, kommt um einen Besuch nicht umhin: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes verschafft sich einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe dabei benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann die Einstufung in einen Pflegegrad ab – und damit auch, wie viel Geld es für Pflegeleistungen gibt. Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf diesen wichtigen Termin vorzubereiten. Erläutert wird, wie dieser abläuft und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Eine umfangreiche Checkliste verschafft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen schon im Vorfeld einen Überblick über alle Bereiche, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden.
 

Beim Gutachterbesuch geht es nicht darum, die Schwere einer Krankheit zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen, sondern hierbei wird geschaut, ob Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und der Selbstversorgung angesichts körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen notwendig ist. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Der Ratgeber erläutert diese anschaulich und zeigt, wie die aktuelle Lebenssituation der Antragstellenden detailliert beschrieben wird. Er gibt einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und begleitet vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein eigenes Kapitel behandelt Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern.

Der Ratgeber „Das Pflegegutachten. Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro.

Hinweis für Redaktionen:
Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 38 09-363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.