Buchtitel "Behinderung und Teilhabe": Pressematerial

Trotz Behinderung mitten im Leben
Ratgeber zeigt Wege zu Selbstbestimmung und Teilhabe
Off

Titelbild des Ratgebers Behinderung und TeilhabeViele meinen, Menschen mit Behinderung seien Rollstuhlfahrer, Blinde oder Personen mit angeborenen Einschränkungen. Doch die Formen sind vielseitig – und es kann jeden und jede treffen. Meist sind Handicaps bleibende Folgen von Krankheiten und oft gar nicht sichtbar. Der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Behinderung und Teilhabe“ gibt einen Überblick über Leistungen und Rechte im komplexen „Behindertenrecht“. Er bietet Orientierung, welche Rechte Betroffene im Arbeitsleben haben und wie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Ein wesentlicher Aspekt für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Eingliederung. Hilfen kommen sowohl für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen in Betracht. Das Buch informiert über die vielfältigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, den besonderen Kündigungsschutz, die Aufgaben des Integrationsamts und Pflichten von Arbeitgebern. Der Ratgeber zeigt, welche Angebote Inklusion befördern, wie „personenzentrierte“ Hilfen hierbei individuell passende Lösungen bieten. Auch spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vorgestellt. Ein umfassender Serviceteil mit Links, Literatur und wichtigen Adressen weist den Weg, um die vielfältigen Aspekte des Behindertenrechts vertiefen zu können.

Der Ratgeber „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.