Zinsberechnung falsch: Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse

Stand:
Die Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Ansprüche liegen durchschnittlich bei rund 4.800 Euro. Betroffene können sich bald kostenlos in das Klageregister eintragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse bot Verbraucherinnen und Verbrauchern viele Jahre lang Prämiensparverträge an.
  • Die dabei anfallenden Zinsen wurden nach Ansicht der Verbraucherzentralen aber falsch berechnet.
  • Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingereicht.
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In den Verträgen verwendete die Sparkasse Klauseln, die es ihr gestatten sollten, die Anpassung der Zinsen nach ihrem alleinigen Belieben vorzunehmen. Die Rechtsprechung hatte bereits vor Jahren festgestellt, dass derartige Klauseln unwirksam sind.

In solchen Fällen gibt es klare Vorgaben der Rechtsprechung, wie die Zinsen ersatzweise zu berechnen sind. Diese hat die Sparkasse nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und des vzbv ebenfalls missachtet und den Verbrauchern somit erhebliche Zinsbeträge vorenthalten. In den nachgerechneten Fällen ergab sich eine durchschnittliche Differenz in Höhe von 4.789 Euro.

Mit der Musterfeststellungsklage können sich betroffene Verbraucher nun gegen diese Geschäftspraktik der Sparkasse zur Wehr setzen. Denn so soll das Oberlandesgericht Naumburg der Sparkasse verbindlich vorschreiben, wie die Zinsen zu berechnen sind.

Klageregister öffnet demnächst

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich Ende Juli wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit kostenlos der Klage anschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der vzbv werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie ermitteln wollen, ob Ihr Fall zur Klage passt, nutzen Sie unseren kostenlosen Klage-Check:

 

Wir beraten Sie

Kunden der Saalesparkasse berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung. Beschwerden zu diesen und anderen Themen können Verbraucher zudem über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.

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