Umfrage zu den Besuchsregelungen in den Pflegeeinrichtungen: 2. Teil

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Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
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Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
Daher bitten wir Sie, sich kurz Zeit zu nehmen und an der Umfrage der Hotline Pflegerechtsberatung teilzunehmen.

2. Teil

Haben Sie Anmerkungen zur Umfrage,  kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer unter 0800 / 100 3711 zu den Beratungszeiten Mo/Do/Fr von 9-12 Uhr und Di 14-18 Uhr, per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1 in 06108 Halle.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Juristinnen der Hotline Pflegerechtsberatung  auch für weitere Anliegen und Fragen mit kostenfreien Beratungen zum Thema Pflegerecht telefonisch zu den oben genannten Beratungszeiten  zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.