Voraussetzungen für eine Beratung
Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein und die konkrete Behandlungsplanung Ihres behandelnden Zahnarztes in Form eines Heil- und Kostenplanes vorlegen.
Wer berät Sie?
Sie können sicher sein eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten. Die persönliche Beratung im Zusammenhang mit einer klinischen Untersuchung wird von Gutachterzahnärzten, die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen berufen worden sind, durchgeführt.
Diese dürfen Patienten, die sie beraten haben, anschließend nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und damit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.
Die Rechtsberatung zur Bewertung von Behandlungsverträgen, Heil- und Kostenplänen, Gewährleistung oder privaten Zahnzusatzversicherungen führen fachkompetente Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt durch.
Umfang der Beratung
Neben telefonischen Auskünften und Wegweisung durch das Thema “Festzuschüsse” beinhaltet die persönliche Zweitmeinungsberatung zu einem konkreten Heil- und Kostenplan die Erläuterung der vorgesehenen Behandlung, der Leistungen der Krankenkasse und der Ihnen in Form eines Eigenanteils entstehenden Kosten. Auf Wunsch werden alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Was kostet die Beratung?
Die telefonischen Auskünfte und die klinische Untersuchung durch den Gutachterzahnarzt sind für Sie kostenfrei. Wünschen Sie das Ergebnis der persönlichen Beratung durch den Gutachterzahnarzt in Schriftform, entsteht Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro.
Für die Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wird nach Aufwand eine Kostenbeteiligung ab 5 Euro erhoben.