Einkaufsfallen im Supermarkt

Wie werden Kunden verführt? Wie beeinflussen Produktplatzierung oder Düfte und Musik das Einkaufsverhalten? Wie können Tricks der Supermärkte erkannt und umgangen werden?
Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.
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Zwei Drittel aller Einkäufe werden spontan getätigt. Weder der Aufbau eines Supermarktes noch die Einrichtung oder Warenplatzierung werden daher dem Zufall überlassen. Auch Musik und Duft oder die Präsentation und Verpackung der Waren unterstützen die Absicht der Händler: Kunden sollen zu einem impulsiven Kauf verführt werden. Werbepsychologen, Designer und Marketingexperten arbeiten zusammen, um die Produkte möglichst attraktiv erscheinen zu lassen. Da locken Verkostungen, Fleisch wird in günstigem Licht gezeigt, Aktionsware wird mit großen Schildern beworben, die wie ein Sonderangebot wirken. Der Vortrag soll dabei helfen, Fallstricke im Supermarkt zu erkennen.


icon12 Format: Vortrag
Zielgruppe: Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf: Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl: Nach Rücksprache
Kosten: Nach Rücksprache
Kontakt: lebensmittel@vzsa.de

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.