Einkaufsfallen im Supermarkt

Wie werden Kunden verführt? Wie beeinflussen Produktplatzierung oder Düfte und Musik das Einkaufsverhalten? Wie können Tricks der Supermärkte erkannt und umgangen werden?
Eine Familie steht im Supermarkt und schaut auf die mit Lebensmitteln gefüllten Regale.
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Zwei Drittel aller Einkäufe werden spontan getätigt. Weder der Aufbau eines Supermarktes noch die Einrichtung oder Warenplatzierung werden daher dem Zufall überlassen. Auch Musik und Duft oder die Präsentation und Verpackung der Waren unterstützen die Absicht der Händler: Kunden sollen zu einem impulsiven Kauf verführt werden. Werbepsychologen, Designer und Marketingexperten arbeiten zusammen, um die Produkte möglichst attraktiv erscheinen zu lassen. Da locken Verkostungen, Fleisch wird in günstigem Licht gezeigt, Aktionsware wird mit großen Schildern beworben, die wie ein Sonderangebot wirken. Der Vortrag soll dabei helfen, Fallstricke im Supermarkt zu erkennen.


icon12 Format: Vortrag
Zielgruppe: Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf: Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl: Nach Rücksprache
Kosten: Nach Rücksprache
Kontakt: lebensmittel@vzsa.de

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.