Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen

Kann man Werbeaussagen, die einen Zusatznutzen für Lebensmittel versprechen, trauen? Sind Lebensmittel mit zugesetzten Vitaminen, Bakterienkulturen oder zugesetztem Protein empfehlenswert?
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht
Off

Mit vielversprechenden Werbebotschaften buhlen Lebensmittelhersteller um Verbraucher, die sich gesundheitsbewusst ernähren wollen. Ebenso groß wie das Angebot an Lebensmitteln ist die Palette an „Health Claims“, sogenannten Gesundheitsversprechen, mit denen Hersteller ihre Produkte bewerben. Doch was steckt hinter diesen Werbeaussagen, die einen Zusatznutzen für bestimmte Lebensmittel versprechen? Was ist von Erfrischungsgetränken mit dem „Plus an Vitaminen“ oder Joghurt mit zugesetzten Bakterienkulturen zu halten? Sind Produkte mit „hohem Proteingehalt“ wie Protein-Puddings oder Eiweißbrot wirklich empfehlenswert?

Im Vortrag werden die rechtlichen Vorschriften für Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln erläutert. Außerdem wird anhand von Produktbeispielen aufgezeigt, warum gesundheitsbezogene Angaben oft falsche Erwartungen wecken und welche Schlupflöcher die Lebensmittelindustrie nutzt, um ihren Produkten ein besseres gesundheitliches Image zu verleihen.


icon12 Format: Vortrag
Zielgruppe: Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf: Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl: Nach Rücksprache
Kosten: Nach Rücksprache
Kontakt: lebensmittel@vzsa.de

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Mobil

Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Angebot der Online-Beratung in Ihrer Nähe
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.