Lebensmittelkennzeichnung – Augen auf beim Kauf

Was verrät das Etikett über Zutaten, Haltbarkeit oder Herkunft von Lebensmitteln? Was steckt hinter Siegeln und Werbeversprechen?
Eine Frau steht im Supermarkt und blickt kritisch auf eine Süßigkeitenverpackung.
Off

Wer Lebensmittel einkauft, ist auf die Informationen auf der Verpackung angewiesen. Manche dieser Kennzeichnungen sind für alle Lebensmittel verpflichtend, andere wiederum nur für bestimmte Waren vorgeschrieben. Darüber hinaus sind auf den Verpackungen freiwillige Angaben der Hersteller sowie zusätzlich noch jede Menge Werbung zu finden. Diese Aussagen treffen nicht immer die Verbrauchererwartung, wenn beispielsweise in der Geflügelwurst auch Schweinefleisch enthalten ist oder Früchtetee mit Aromen aufgepeppt wird.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zeigt anhand von Beispielen, wo Missverständnisse entstehen können.


icon12Format:Vortrag
Zielgruppe:Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf:Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl:Nach Rücksprache
Kosten:Nach Rücksprache
Kontakt:lebensmittel@vzsa.de

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.