Wahrheiten und Irrtümer rund um Lebensmittel

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Irrtümer bei LM
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Ob gut gemeinte Ratschläge beim Essen, verlockende Werbeversprechen oder Mythen getarnt als Allgemeinwissen. Dieser Vortrag der besonderen Art thematisiert Wahrheiten und Irrtümer rund um Lebensmittel. Gemeinsam mit den Zuhörern werden viele Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft, zum Beispiel: 

⇢ H-Milch enthält keine Vitamine mehr. 

⇢ Je dunkler das Vollkornbrot, desto „vollkorniger“. 

⇢ Konfitüre kann man noch essen, wenn man den Schimmel entfernt hat.

⇢ Aluminiumfolie ist für alle Lebensmittel geeignet. 

⇢ Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.

Unsere Experten lösen auf und geben Fakten und Hintergrundinformation. Stimmt oder stimmt nicht? Es wartet so manche Überraschung, wenn sich vermeintliche Fakten als falsch oder nur halbwahr entpuppen.


icon12Format:Vortrag
Zielgruppe:Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf:Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl:Nach Rücksprache
Kosten:Nach Rücksprache
Kontakt:lebensmittel@vzsa.de

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.