Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität

Unsere Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität helfen Ihnen bei Reklamationen zu Flugreisen und Pauschalreisen.
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Wir unterscheiden in den Musterbriefen zwischen

  • reinen Flugreisen (Beförderung, Transport, Unterkunft etc. sind durch den Reisenden selbst organisiert)
  • Pauschalreisen (Beförderung bzw. Transport und Unterbringung, ggf. weitere Leistungen am Urlaubsort werden durch ein und denselben Reiseveranstalter angeboten).

Unsere Musterbriefe erhalten Sie als PDF-Dateien, damit Sie sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem verwenden können. Mit neueren Versionen von PDF-Readern ist das Kopieren von Texten in Textverarbeitungsprogramme problemlos möglich.

Reine Flugreisen

Flug überbucht, verspätet oder komplett gestrichen?

Ob der Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleibt oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei erheblichen Verspätungen haben sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern.
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts

 


Pauschalreisen

Zu hohe Anzahlungen, zu früh geforderte Restsumme

Anzahlungen von 25 Prozent und mehr für eine Pauschalreise sind unzulässig, so der Bundesgerichtshof (BGH). Die Restsumme darf frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig werden.

 

Nachträgliche Kostenaufschläge

Ist die Urlaubsreise gebucht, schlagen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zum Ärger der Verbraucher manchmal noch nachträglich Kosten drauf. 
Noch zu Hause und schon Ärger: Wenn die gebuchte Reise teurer wird

 

Insolvenz des Reiseveranstalters

Macht ein Reiseveranstalter pleite, muss er Urlaubern den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstatten. Als Nachweis, dass er sich für den Fall der Insolvenz abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein.

 

Reisen umbuchen oder stornieren

Es gibt viele Motive, eine Reise umzubuchen. Sei es, weil man aus Angst vor Terroranschlägen lieber in ein anderes Zielgebiet fliegen möchte oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen den Urlaub verschieben muss. 
Umbuchung von Reisen

 

Kundenrechte bei Krisenereignissen

Wenn ein Krisenereignis das gebuchte Urlaubsziel heimsucht und den Traumort in einen Ort des Alptraums verwandelt, sind Pauschalreisende nicht rechtlos. 
Wenn höhere Gewalt die Urlaubsfreude trübt

 

Nach Reiseantritt: Reklamieren bei Mängeln am Urlaubsort

Täglicher Lärm von einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Unterkunft berechtigt Urlauber, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Wird die Urlaubsruhe dagegen durch Verkehrslärm oder laute Diskothek-Musik gestört, gilt das nicht ohne weiteres. 
Probleme rund um die Unterkunft, z.B. Lärmbelästigung

 


VW-Skandal

Manipulierte Abgassmessungen und Ihre Ansprüche

Der Skandal um manipulierte Abgasmessungen beim Volkswagen-Konzern (VW) hat große Kreise gezogen. Es sind sowohl Manipulationen bei den Stickoxid- als auch bei den CO2-Messungen bekannt geworden.
VW-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

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Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!