Lauch-Quiche

Stand:
Mit fertigem Blätterteig aus dem Kühlregal schnell auf den Tisch gebracht.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

Lauchquiche
Verbraucherzentrale Bayern
300 g Blätterteig (Kühlregal)
2 Stangen Lauch
1 Zwiebeln
150 g Schinken
20 g Butter
150 g Parmesan
200 g Sahne
2 Eier

 

Zubereitung:

  • In einer runden, gefetteten Form den Teig dünn ausrollen, sodass ein 2-3 cm hoher Rand entsteht.
  • Schinken in kleine Würfel schneiden, geschälte Zwiebeln fein hacken und den Lauch in dünne Scheiben schneiden. In einer Pfanne hellgelb dünsten und kurz auskühlen lassen.
  • In einer Schüssel Käse, Eier und Sahne vermischen und die Schinken-Zwiebel-Lauch-Masse untermischen. Anschließend würzen und auf dem Teig verteilen.
  • Im Backofen bei etwa 200 °C den Teig ca. 30 Minuten backen.

 

Zubereitungszeit: 15 Minuten, Backzeit: ca. 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.