Risiko Scheckzahlung bei Online-Verkäufen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Scheckbetrug
Scheck
Off

Ein Verbraucher bietet sein Auto bei einem bekannten Online-Portal zum Verkauf an. Alsbald findet sich ein interessierter Käufer. Man wird schnell handelseinig. Als Bezahlung verständigt man sich auf einen Scheck, der den Verkäufer per Post erreicht. Doch der Betrag auf dem Scheck ist in Zahlen und in Worten deutlich höher, als der vereinbarte Kaufpreis. Was denn nun? Der Autokäufer und Scheckaussteller bietet schnell eine Lösung des Problems an. Der Differenzbetrag soll einfach unbürokratisch zurücküberwiesen werden. Dafür muss der Scheck nur bei der Bank eingereicht und die Überweisung veranlasst werden.

Doch der Schreck kommt plötzlich und sitzt tief beim Autoverkäufer, denn der Scheck ist geplatzt – eine Bezahlung ist nicht erfolgt, das Konto wird rückbelastet. Das Geld aus der Überweisung ist auch weg und lässt sich nicht mehr zurückholen. Wie konnte das passieren.

Die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto des Autoverkäufers erfolgt in der Regel unter dem Vorbehalt der Einlösung des Schecks, was auf dem Kontoauszug durch den Zusatz "E.v." oder "Eingang vorbehalten" angezeigt wird. Die meisten Banken sehen dabei eine "Sperrfrist" vor, die je nach Laufweg bis zu 10 Arbeitstage betragen kann. Bis dahin kann der Scheck jederzeit noch „platzen“, d.h. eine erfolgte Gutschrift wird rückbelastet. Ein Grund für das Nicht-Einlösen könnte die mangelnde Deckung auf dem Konto des Ausstellers sein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt deswegen bei einer Bezahlung mit Schecks erst nach Ablauf der Sperrfrist die veräußerte Ware zu übergeben bzw. zu versenden und überzahlte Beträge erst dann zurück zu überweisen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass nicht nur das Geld nicht gezahlt wird, sondern auch die Ware weg ist. Nur nach Ablauf der Sperrfrist ist sicher, dass der papierhafte Scheck auch zu einem Geldwert wurde. 


Zu Fragen und Problemen rund um das Zahlen im Internet berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online oder telefonisch.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.