In der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich Beschwerden über Anbieter, die Internetdienstleistungen über Online-Vertriebsplattformen wie Digistore24 verkaufen. Ein Fall aus Dessau: Ein Verbraucher wollte offenbar seine Partnerin zurückgewinnen und stieß auf der Suche nach Rat auf die Internetseite „die-2-chance.com“ eines Leo Prinz. Das Angebot: „Wie Du deine Ex-Freundin durch ein natürlich vorkommendes Hormon in kurzer Zeit zurückgewinnst!“ In einem Videochat wurde dem Verbraucher erklärt, dass er kostenlose Videos erhalte, wenn er sich anmelde. Anschließend wurde er angeleitet, wo er die entsprechenden Häkchen setzen muss, um das Angebot zu erhalten. Erst nachdem er dies getan hatte, erhielt er eine Bestätigungsmail für seine Bestellung, die jedoch nicht von Leo Prinz, sondern von dem Anbieter Digistore24 GmbH stammte. In dieser E-Mail wurde er darauf hingewiesen, dass ein monatlicher Betrag in Höhe von 299,00 Euro zu zahlen sei.
Kein Einzelfall: Verbraucherinnen und Verbraucher stoßen über Social-Media-Kanäle wie Tiktok oder Instagram auf Werbeangebote zum schnellen Abnehmen, Finanzcoaching oder eine angeblich bessere Life-Balance. Dabei handelt es sich um Online-Coaching-Programme, deren Kosten spätere oft im vierstelligen Bereich liegen. Den Verbraucherinnen und Verbraucher wird suggeriert, dass man einfach und schnell zum gewünschten Ziel kommt. Dadurch werden sie zum Abschluss von Verträgen verleitet, die sie so eigentlich nicht abschließen wollten. Ein großes Problem ist auch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen, dass der Vertrag nicht mit dem Anbieter, sondern mit einem Dritten, z.B. der Digistore24 GmbH, geschlossen wird. Dieser wickelt für den Anbieter dann die Vertrags- und Zahlungsabwicklung ab und erhält dafür eine Provision.
In dem Fall von Dessau kam ein weiteres Problem hinzu. Der Verbraucher schilderte, dass er während des Videochats aufgefordert wurde, ein Häkchen unter dem Punkt „Mit der Tätigkeit vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen“ zu setzen, um den Vorgang fortsetzen zu können. Andernfalls wäre das Verfahren abgebrochen worden. Nachdem er die Bestätigungsmail gelesen hatte, widerrief er den Vertrag. Das Unternehmen argumentierte nun, der Verbraucher habe auf den Widerruf verzichtet.
Immer wieder berichten Verbraucher, dass sie einen Widerrufsverzicht erklären müssen, um die gewünschte Leistung zu erhalten. Grundsätzlich können Unternehmen anbieten, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird, mit der Folge, dass der Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr hat. Problematisch im Fall von Dessau ist, dass der Verbraucher keine Auswahlmöglichkeit hatte und sein Verzicht daher unwirksam ist.
Bei individuellen Fragen zu Online-Coaching Verträgen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weiter. Beratungen erfolgen telefonisch oder online, in den Beratungsstellen persönlich vor Ort oder online im Beratungsmobil.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.