Energie – Was sich 2025 für Verbraucher ändert

Pressemitteilung vom
Energiepreise, Förderbedingungen, Emissionen …
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Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer.

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Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer

Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr pro Jahr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Ein guter Grund, die Heizung zu wechseln und Schluss mit Öl und Gas zu machen und auf erneuerbare Energie zu setzen.

Strompreisänderungen werden regional unterschiedlich erwartet.

Mit der Verteilung der Netzkosten werden Stromnetzentgelte in Regionen mit einem besonders hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien im kommenden Jahr sinken. In Sachsen-Anhalt fällt die Senkung gering aus und wird sich kaum oder gar nicht auf den zu zahlenden Strompreis auswirken, was nicht zuletzt auch davon abhängt, ob der jeweilige Stromanbieter die Einsparung an die Kunden weitergibt.
Der Strompreis enthält zudem Umlagen, die 2025 steigen werden. Zu diesen Umlagen zählen die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung oder der Ausbau von Offshore-Windparks auf hoher See. Die kumulierte Umlage auf den Strompreis wird um etwa einen Cent auf dann 3,15 Cent brutto pro Kilowattstunde steigen.

Einspeisevergütung sinkt

Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung mit teilweise Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
Die Anschlussvergütung für Strom aus ausgeförderten Anlagen wird 2025 wahrscheinlich niedriger ausfallen als 2024. Die Vergütung bemisst sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom, der erst im nächsten Jahr bekannt sein wird.

Dynamische Stromtarife werden für Stromanbieter Pflicht.

Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Ab 2025 haben Haushalte außerdem einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden.
Wer sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben: den Standard-Tarif, Hochtarif und Niedrigtarif. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.

Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen

Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig.
Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Förderung von Wärmepumpen

Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus erhalten Ratsuchende Empfehlungen, wie sie Energie und Kosten einsparen können. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell.


Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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