Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 09.07.2024 zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen der Saalesparkasse lässt sich auch auf eine Vielzahl von Verträgen anderer Sparkassen in Sachsen-Anhalt anwenden. So forderten langjährige Prämiensparer von der Harzsparkasse ihren Vertrag nach den Vorgaben des BGH neu und in nachvollziehbarer Weise abzurechnen. Darüber hinaus baten sie um einen detaillierten Berechnungsverlauf, um die Berechnung nachvollziehen zu können.
Die Reaktion der Harzsparkasse überrascht und verunsichert die Sparer, die sich deshalb an die Verbraucherzentrale wandten: Bietet die Sparkasse doch an, den Prämiensparvertrag „nach dem Zinssatz WU9554 nachzuberechnen“. In einer mitversandten Vereinbarung sollen die Verbraucher zugleich bestätigen, dass mit der Zahlung des durch die Harzsparkasse berechneten Betrages, alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Prämiensparvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten sind. Eine Nennung der Rechengrundlagen oder, wie gefordert, eine nachvollziehbare Berechnung, bleibt die Sparkasse ihren Sparern schuldig. Sie sollen sozusagen blind auf die Rechenkünste der Sparkasse vertrauen.
Aus einer Vielzahl von Beratungen zu nachberechneten Prämiensparverträgen anderer Sparkassen weiß die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt jedoch, dass deren Berechnungen nicht immer korrekt sind. Die dabei erkannten Fehler der Sparkassen wie z.B. ein falscher Anfangszinssatz, falsche Prämienzahlungen oder die fehlende Berücksichtigung einer Einmaleinzahlung führten in der Regel zu deutlich niedrigeren Zahlungsbeträgen für die Sparer. Deswegen rät die Verbraucherzentrale den Prämiensparern der Harzsparkasse, diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben, bevor sie eine nachvollziehbare Berechnung mit detailliertem Berechnungsverlauf erhalten und diese Berechnung auch geprüft haben.
Bei der Prüfung der Nachberechnungen unterstützt die Verbraucherzentrale mit Sonderberatungstagen zu Prämiensparverträgen. Termine: Beratungsstelle Halberstadt (Holzmarkt 7) am 14.10.2024, Beratungsstelle Aschersleben (Herrenbreite 9) am 18.11.2024. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Terminvereinbarungen sind über das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/beratung-st/terminvereinbarung möglich.