Zinserstattung nur, wenn Neuanlage als Festzinssparen

Pressemitteilung vom
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bietet Sparern schlechte Nullsummenrechnung
BILD_Sparkasse
Off

Verärgerte ehemalige Prämiensparer der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld wenden sich ratsuchend an die Verbraucherzentrale. Nach Kündigungen ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse steht den Sparern eine Zinsnachzahlung zu, da der gekündigte Vertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthielt. Deshalb forderten sie die Sparkasse auf, die zu wenig gezahlten Zinsen für den gekündigten Prämiensparvertrag zu erstatten.

In einem Fall ergab die Berechnung der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld einen Erstattungsbetrag von über 2.500,00 Euro. In einer so genannten Entscheidungsvorlage wurde den Sparern jedoch offenbart, dass sie die ihnen zustehenden Zinsen erst ausgezahlt bekommen, wenn sie das Geld aus dem gekündigten Prämiensparvertrag für weitere 1,5 Jahre als Festzinssparen anlegen. Den Zinsertrag für das Festzinssparen errechnete die Sparkasse individuell auf Basis des Zinsnachzahlungsbetrages aus dem Prämiensparvertrag. In einem Fall ergab sich ein angeblich „notwendiger Zinssatz für das Festzinssparen“ von 2,13 %.

Die Verbraucher durchschauten das Angebot der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld und waren zutiefst erbost darüber. Würde dies doch bedeuten, ihrer Hausbank das ersparte Geld für weitere 540 Tage zu überlassen, nur um am Ende das an Zinsertrag zu erhalten, was ihnen als Erstattungsbetrag aus der Zinsnachberechnung ihres Prämiensparvertrages sowieso zugestanden hätte. Mathematisch eine absolute Nullsummenrechnung. Bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erfuhren die Sparer außerdem noch, dass der angebotene Zinssatz für das Festzinssparen einen ganzen Prozentpunkt unter den marktüblichen Konditionen für vergleichbare Produkte am Markt lag. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Sparern, denen ein solches Angebot vorgelegt wird, dieses nicht anzunehmen und auf der Auszahlung ihrer Zinsnachzahlungsansprüche zu bestehen. 

Für alle Fragen rund um die Geldanlage, insbesondere zum Prämiensparen und zur Zinsnachberechnung berät die Verbraucherzentrale.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.