Zinserstattung nur, wenn Neuanlage als Festzinssparen

Pressemitteilung vom
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bietet Sparern schlechte Nullsummenrechnung
BILD_Sparkasse
Off

Verärgerte ehemalige Prämiensparer der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld wenden sich ratsuchend an die Verbraucherzentrale. Nach Kündigungen ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse steht den Sparern eine Zinsnachzahlung zu, da der gekündigte Vertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthielt. Deshalb forderten sie die Sparkasse auf, die zu wenig gezahlten Zinsen für den gekündigten Prämiensparvertrag zu erstatten.

In einem Fall ergab die Berechnung der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld einen Erstattungsbetrag von über 2.500,00 Euro. In einer so genannten Entscheidungsvorlage wurde den Sparern jedoch offenbart, dass sie die ihnen zustehenden Zinsen erst ausgezahlt bekommen, wenn sie das Geld aus dem gekündigten Prämiensparvertrag für weitere 1,5 Jahre als Festzinssparen anlegen. Den Zinsertrag für das Festzinssparen errechnete die Sparkasse individuell auf Basis des Zinsnachzahlungsbetrages aus dem Prämiensparvertrag. In einem Fall ergab sich ein angeblich „notwendiger Zinssatz für das Festzinssparen“ von 2,13 %.

Die Verbraucher durchschauten das Angebot der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld und waren zutiefst erbost darüber. Würde dies doch bedeuten, ihrer Hausbank das ersparte Geld für weitere 540 Tage zu überlassen, nur um am Ende das an Zinsertrag zu erhalten, was ihnen als Erstattungsbetrag aus der Zinsnachberechnung ihres Prämiensparvertrages sowieso zugestanden hätte. Mathematisch eine absolute Nullsummenrechnung. Bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erfuhren die Sparer außerdem noch, dass der angebotene Zinssatz für das Festzinssparen einen ganzen Prozentpunkt unter den marktüblichen Konditionen für vergleichbare Produkte am Markt lag. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Sparern, denen ein solches Angebot vorgelegt wird, dieses nicht anzunehmen und auf der Auszahlung ihrer Zinsnachzahlungsansprüche zu bestehen. 

Für alle Fragen rund um die Geldanlage, insbesondere zum Prämiensparen und zur Zinsnachberechnung berät die Verbraucherzentrale.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.