Zinszahlungen bleiben aus – angelegtes Geld auch weg?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Nachrangdarlehen
Kapital
Off

Auf der Suche nach regionalen und gleichzeitig lukrativen Investitionen wurden Verbraucher im Internet auf die Colonia GmbH aufmerksam. Das Unternehmen, gegründet 2018 in Leipzig, befasst sich u.a. mit der Verwaltung von Immobilien und der Durchführungen von Bauvorhaben. Für Investitionen in ihr Unternehmen bot die Colonia GmbH über 8 % Zinsen an, auszahlbar monatlich. Ein schönes monatliches Zubrot dachten sich wohl Einige und investierten, oftmals sogar mehrfach.

Als die monatlichen Zinszahlungen plötzlich ausblieben und der Kontaktversuch zur der nunmehr in Chemnitz ansässigen Firma erfolglos verlief, wandten sich Investoren ratsuchend an die Verbraucherzentrale. 

Die Prüfung der Vertragsunterlagen ergab, dass die investierten Gelder dem Unternehmen als Nachrangdarlehen überlassen wurden. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Colonia GmbH die Ansprüche Verbraucher erst nach der Befriedigung aller anderen (vorrangigen) Gläubiger bezahlt werden. Im schlechtesten Fall gehen die Gläubiger von Nachrangdarlehen leer aus und erhalten ihr investiertes Geld nicht zurück. Nachrangdarlehen sind eine unternehmerische Risikobeteiligung und keine sichere Geldanlage. Die Internetseite der Colonia GmbH wurde inzwischen abgeschaltet. 

Betroffene Verbraucher sollten nun prüfen, ob bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, ein Widerruf noch möglich ist oder eine Kündigung erwägen.


Beratungen dazu bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.