Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine Auftragsbestätigung per Mail finden oder ein Schreiben der Anbieter in der Post oder wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse dafür findet man im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail. Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt. Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Helfen können die Experten der Pflegerechtsberatung an ihrem kostenfreien Beratungstelefon. Hier gibt es eine rechtliche Beratung zum Umgang mit den Verträgen, auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung ist möglich.
Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Diese gibt es in jeder Kommune. Sie ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.
Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer die Daten der Betroffenen haben. Diese haben jedoch das Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktische Tipps. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt beschweren sich Verbraucher, dass sie ungefragt von Betrügern angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Mit dieser rechnen die Betrüger dann mit der Pflegekasse ab. Auch bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufe teilweise angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem Beratungstelefon der Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.
Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.