Der Pflegegradrechner wurde von den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ entwickelt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen: https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/pflegegradrechner
Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie konnte die Fenster in ihrer Altbauwohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfedarf festgestellt wurde. Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag.
Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auch auf eine Begutachtung vorbereiten.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Anne Neumann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
- Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale in ihrer Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.