Energiepreisbremsen - Entlastung ist ausgelaufen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert über Anbieterwechsel
Stromanbieter wechseln
Off

Die Deckelungen der Arbeitspreise für Strom und Erdgas, kurz Energiepreispreisbremsen, sind Ende 2023 ausgelaufen. Der Wegfall der staatlich finanzierten Entlastung hat zur Folge, dass die bis Dezember gezahlten Abschläge in den Haushalten, die noch Verträge mit vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen für Strom von über 40 ct pro kWh und für Gas von über 12 ct pro kWh haben, ab Januar wieder ansteigen könnten. Falls keine Angleichung der Abschläge durch den Anbieter erfolgt, sollten die Verbrauchenden selbst prüfen, ob eine Erhöhung der Abschläge notwendig ist, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt betroffenen Verbrauchern kurzfristig ihre Energieverträge zu sichten und einen Anbieterwechsel zu prüfen. „Wer feststellt, dass der laufende Vertrag in den nächsten Wochen gekündigt werden kann, sollte den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt nachweislich selbst kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln“, empfehlen die Verbraucherschützer. Auf den Vergleichsplattformen werden schon seit einigen Monaten wieder Preise im unteren Preissegment angeboten, so dass die Betroffenen einige Euro sparen könnten. Je eher ein Wechsel möglich ist, umso mehr kann eingespart werden.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei der Prüfung der Strom- und Gasverträge, bei der Kündigung oder beim Anbieterwechsel Unterstützung benötigen, können diese in unseren Beratungsstellen erhalten“, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.