Photovoltaik nur mit Vorkasse?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Vorauszahlungen
50 Prozent
Off

Ob nun wegen der Energiepreiskrise oder als Beitrag zum Klimaschutz. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach. Volle Auftragsbücher bei den Solarfirmen, gestiegene Preise und auch monatelange Wartezeiten waren zuletzt die Folge. Verbraucherbeschwerden zu Solarfirmen erreichen nun auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Ein Beispiel:  enercoup - Die Energieplaner - mit Sitz in Weimar. Eine Familie aus Sachsen-Anhalt lässt sich ein Angebot erstellen. Material, Planung, Montage und ein Fördermittelservice sollen gut 24.000 Euro kosten. Das Angebot wird angenommen, die notwendigen Materialien für die Solaranlage seitens der Firma bestellt. Liefertermine können allerdings nicht benannt werden. Nur für einen Speicher mit Liefertermin Mai. Jetzt ist Juli, der Speicher ist nicht bei den Verbrauchern. Was aber ist: Der Verbraucher hat - laut Anbieter nach seiner Entscheidung - eine 50 %ige Anzahlung nach Auftragsbestätigung geleistet, sprich die Familie hat gut 10.000 Euro an die Firma in Vorleistung gezahlt. Weitere 30 % sind nach Lieferung des Materials oder Montagebeginn und weitere 20 % nach Montage der Anlage fällig.

Der Verbraucher ist verunsichert. Nachfragen zu Terminen für Materiallieferungen und Montage führen zu keinem Ergebnis. Liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma, dann hätte die Lieferung und Montage innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erfolgen, sofern keine anderen Absprachen getroffen worden sind. All das scheint nicht mehr zu gelten. Natürlich können Vertragsparteien jederzeit individuelle Regelungen über Vorkasse vereinbaren. Sollen Vorkasse-Regelungen aber per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) einseitig festgelegt werden, sind diese mit der Gesetzeslage nur vereinbar, wenn für sie ein sachlicher Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Kunden hinreichend Rechnung getragen wird.

Rat der Verbraucherzentrale: Die Leistung einer Anzahlung ist regelmäßig freiwillig. Materiallieferungen, die tatsächlich eintreffen, können natürlich in Vorleistung der Gesamtvergütung für den Auftrag bezahlt werden. Will man allerdings auf Nummer sicher gehen, dann gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach wird eine Vergütung erst dann fällig, wenn der vereinbarte Auftrag erfüllt und abgenommen worden ist. Bei der Entscheidung für einen Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Zahlungsmodalitäten immer genau mitprüfen. Auch in der Solarbranche gibt es Anbieter ohne hohe Vorkasse.


Fragen zu Vertragsschluss, Anzahlungen und Lieferverzögerungen beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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