Sie können sich über die aktuellen Grundversorgungstarife der Grundversorger in Sachsen-Anhalt informieren (Die Angaben sind ohne Gewähr). Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2022 die Mehrwertsteuer auf die Gaspreise auf 7 % gesenkt wurde. Dies ist jedoch noch nicht in allen Tarifblättern berücksichtigt worden.
► Die Tariftabelle finden Sie am Ende des Artikels.
→ So kommen Sie in die Grundversorgung
Sie kündigen Ihren Sondervertrag nach Ablauf der Laufzeit oder wegen einer Vertragsänderung/Preiserhöhung (Sonderkündigung) und schließen keinen neuen Vertrag ab, dann werden Sie in den Grundversorgungstarif eingeordnet. Dies gilt auch, wenn der Versorger Ihren Vertrag zum Laufzeitende oder sogar unberechtigt kündigt. Der häufigste Fall: Sie ziehen neu in eine Wohnung ein, für die kein Energieliefervertrag besteht und nutzen Strom oder Gas.
→ Noch ein wichtiger Hinweis
Der Grundversorger sichert mit einem weiteren Tarif, der sogenannten Ersatzversorgung die Versorgung vorübergehend für 3 Monate, wenn die Versorgungslage unklar ist. Das ist etwa der Fall nach einer Insolvenz eines Anbieters oder der Kündigung seiner Bilanzkreis- oder Netznutzungsverträge, so dass er plötzlich nicht mehr liefern kann. Die Ersatzversorgung greift auch, wenn ein Anbieterwechsel missglückt.