Thunfisch: Echter Bonito, Skipjack

Stand:
Katsuwonus pelamis
Thunfisch: Echter Bonito, Skipjack
Off

Zu empfehlen

  • FAO 61 Nordwestpazifik,
    FAO 71 Westlicher Pazifischer Ozean,
    FAO 77 Östlicher Pazifischer Ozean,
    FAO 81 Südwestpazifik
    Fangmethode: Handleinen, Angelleinen

Bedingt zu empfehlen

  • FAO 21, 27, 31, 34, 41, 47 Atlantischer Ozean
    Fangmethode: Handleinen, Angelleinen
  • FAO 51, 58 Indischer Ozean
    Fangmethode: Handleinen, Angelleinen, Ringwaden mit Lockbojen (FAD)
  • FAO 61, 71, 77, 81 Westlicher und mittlerer Pazifik
    Fangmethode: Ringwaden mit Lockbojen (FAD)
  • Weltweit 
    Fangmethode: Ringwaden ohne Lockbojen (FAD)

Nicht zu empfehlen

  • FAO 21, 27, 31, 34, 41, 47 Atlantischer Ozean
    Fangmethode: Ringwaden mit Lockbojen (FAD)
  • FAO 77, 81, 87 Ostpazifik 
    Fangmethode: Pelagische Langleinen, Ringwaden
  • FAO 61, 71, 77, 81 Westlicher und mittlerer Pazifik,
    FAO 51, 58 Indischer Ozean 
    Fangmethode: Pelagische Kiemennetze
Kabeljaufilet auf einem Teller angerichtet

Butter bei die Fische: So geht nachhaltiger Fischeinkauf

Wer beim Einkauf Fisch aus ökologisch nachhaltiger Fischerei bevorzugt, übernimmt Verantwortung für das Ökosystem Meer und trägt dazu bei, dass die Nahrungsquelle Fisch niemals versiegt. Nicht nur die Kenntnis der wichtigsten Fischsiegel und -label ist dafür unabdingbar.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.