Kostenbehaftete Anleihe statt vermeintlich sicheres Festgeldes

Irreführende Werbung ohne Hinweis auf den Ausgabeaufschlag / Anerkenntnisurteil der Deutschen Bank
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3-10 O 607/23
Zuständiges Gericht
Landgericht Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Geht vor gegen

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Datum der Beendigung des Verfahrens
Zugehörige Dokumente
Standdatum

Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf einem Plakat an der Tür ihrer Filiale in Halle für eine Geldanlage zu folgenden Bedingungen geworben: „2 Jahre Laufzeit, Bei Bedarf verfügbar, 100% Kapitalschutz, Jährliche Zinszahlung“ mit einer Verzinsung von „2,8 % p.a.“. Erst im Produktinformationsblatt wurde auf Kosten und Risiken (wie einem „Emittenten-/Bonitätsrisiko, „Preisänderungsrisiko“, „Liquiditätsrisiko“ sowie „Kündigung-/Wiederanlagerisiko“) hingewiesen. Danach waren 0,5 % des Nennbetrags als Ausgabeaufschlag zu leisten.

Mit Anerkenntnisurteil vom 10.04.2024 wurde der Beklagten untersagt, für eine Festzinsanleihe mit einem solchen Werbeflyer und den Angaben zu werben, die Geldanlage ermögliche 2,8 % p.a., wenn nicht in der Werbung auf den Ausgabeaufschlag von 0,5 % hingewiesen wird. (rechtskräftig)