Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen

Die vom vzbv am 1. November 2018 eingereichte Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ist nach der außergerichtlichen Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW am 30. April zurückgenommen worden. Mehr als 240.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine Entschädigungszahlung von insgesamt mehr als 750 Mio. Euro von VW erhalten. Noch nie zuvor konnten so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag von einem Verfahren profitieren.
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Das Verfahren ist beendet. Die An- und Abmeldefristen zum Klageregister sowie die Fristen für die Teilnahme an dem Vergleich sind bereits abgelaufen. Mehr als 400.000 Verbraucher hatten sich zunächst bis zum 29. September 2019 an der Klage gegen Volkswagen beteiligt. Auch wenn etwa 78.000 ihre Anmeldungen wieder zurückgenommen haben, um auf eigene Faust zu klagen – mit einem solchen Ansturm hatte der vzbv nicht gerechnet.

Termine

  • Donnerstag, 1. November 2018
    Wir klagen!
    Der vzbv reicht beim OLG Braunschweig die Musterfeststellungklage gegen VW ein.
  • Montag, 26. November 2018
    Registeröffnung
    Das Gericht lässt die Klage zu und das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!
  • Montag, 28. Januar 2019
    Zählung
    Zu diesem Stichtag müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Diese Hürde ist genommen. Das Verfahren geht weiter.
  • Sonntag, 29. September 2019
    Registerschluss für Eintragungen
    Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht nach dem Musterfeststellungsklagen-Gesetz die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.
  • Montag, 30. September 2019
    Mündliche Verhandlung & Registerschluss für Austragungen
    Heute findet der erste Termin der mündlichen Verhandlung in Braunschweig statt. Der vzbv wird über Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
  • Montag, 18. November 2019
    Zweite mündliche Verhandlung
    Heute findet um 10 Uhr die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig statt. 
  • Donnerstag, 2. Januar 2020
    vzbv und VW einigen sich auf Vergleichsverhandlungen
    Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich darauf geeinigt, Gespräche über einen möglichen Vergleich aufzunehmen. Gemeinsames Ziel von Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden. Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.
  • Freitag, 14. Februar 2020
    Vergleichsverhandlungen scheitern
    Volkswagen hat die Vergleichsverhandlungen aufgrund mangelnder Bereitschaft, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu akzeptieren, scheitern lassen.
  • Donnerstag, 20. Februar 2020
    Gericht lädt zum Gespräch
    Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen.
  • Freitag, 28. Februar 2020
    vzbv und VW erzielen Vergleich für betrogene Käufer
    Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
  • Donnerstag, 19. März 2020
    Versand der Informationen zum Vergleich
    Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert werden. Das Schreiben wird auch eine persönliche Identifikationsnummer enthalten (PIN). Mit dieser PIN können sich Verbraucher ab dem 20. März 2020 auf einer Online-Plattform von Volkswagen anmelden.
  • Freitag, 20. März 2020
    Beginn Vergleichsphase
    Das Vergleichsangebot wird zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 über eine Online-Plattform unterbreitet, die ein Dienstleister von Volkswagen erstellt und betreut. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, den Vergleich über ein Call-Center zu schließen.
  • Donnerstag, 30. April 2020
    Ende Vergleichsphase
    Bis jetzt ist es möglich, den Vergleich anzunehmen. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich. Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober eine eigene Klage einreichen.
  • Donnerstag, 30. April 2020
    Klagerücknahme
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht die Musterfeststellungsklage zurück. Das ist Teil des Vergleichs zwischen dem vzbv und der Volkswagen AG. Die Musterfeststellungsklagen gegen VW endet somit.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich noch in das Klageregister eintragen?

Leider nein. Eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung der Klage gegen VW fand am 30. September 2019 statt. Daher war eine Anmeldung zum Klageregister nur bis zum 29. September 2019 möglich.

Ich habe mich für Ihren Newsletter eintragen lassen. Bedeutet dies, dass ich auch automatisch im Klageregister eingetragen bin?

Nein. Der Newsletter dient lediglich dazu, Sie über Neuigkeiten zur VW-Klage zu informieren. Unserer Klage hätten Sie sich ausschließlich durch einen Eintrag im Klageregister anschließen können. Dieses Klageregister wurde beim Bundesamt für Justiz geführt. Eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nun leider nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung der Klage gegen VW fand am 30. September 2019 statt. Daher war eine Anmeldung zum Klageregister nur bis zum 29. September 2019 möglich.

Was kann ich machen, wenn mir VW kein Vergleichsangebot macht, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs wurde eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Nähere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier.

Was kann ich machen, wenn mir VW kein Vergleichsangebot macht, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ich mich aber im Register angemeldet habe?

Die Tatsache, dass die Voraussetzungen für ein Vergleichsangebot nicht erfüllt sind, bedeutet nicht zwingend, dass Sie keine Ansprüche gegen Volkswagen haben. Wenn Sie noch Ansprüche gegen Volkswagen geltend machen wollen, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat.


Aktuelle Meldung zur Klage

Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG - Eine Bilanz

Volkswagen hatte Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher über Manipulationen bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen getäuscht. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), damit möglichst viele Käufer auf einfache Art und Weise entschädigt werden. Dieses Ziel wurde erreicht: Die Musterfeststellungsklage endete mit dem größten Massenvergleich in der Geschichte der Bundesrepublik. Rund eine Viertelmillion betrogener Diesel-Fahrer in Deutschland haben eine Entschädigung erhalten.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

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Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!