Zoll und E-Commerce: Einfuhrabgaben für Käufe aus Nicht-EU-Ländern
Stand:
Bestellungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 22 Euro mussten nach alter Rechtslage nicht beim Zoll angemeldet werden. Seit dem 1. Juli 2021 ist diese Grenze entfallen. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie hier.
Foto:
Maksim Shchur / stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze:
Bereits seit dem 1. Juli 2021 müssen Sie für alle Bestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern geliefert werden, Einfuhrabgaben bezahlen.
Für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen Sie keine Zölle zahlen. Es wird jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig
Kurierdienste verlangen häufig zusätzlich eine Servicepauschale für die Zollanmeldung.
Sie sollten besonders genau darauf achten, von wo die Produkte versandt werden. Denn sonst könnte das Schnäppchen für 10 Euro schnell deutlich teurer werden als gedacht.
On
Welche Bestellungen sind betroffen und wie hoch sind die Kosten?
Generell sind alle Bestellungen aus Drittländern der EU betroffen. Dazu zählen unter anderem die USA, China und seit dem Brexit auch Großbritannien. Grundlage dafür wie hoch die Gebühren ausfallen ist zunächst einmal der Warenwert. Das gilt für alle Waren, für die der Zoll die Anmeldung annimmt.
Folgendes gilt seit 1. Juli 2021 für Einkäufe aus allen Nicht-EU-Ländern:
Kleinstbeträge: Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erst erhoben, wenn sie mindestens 1 Euro beträgt. Das heißt: Rechnerisch entfallen für Sendungen mit einem Sachwert von unter 5,26 Euro weiterhin die Steuern und Zölle.
Sachwert der Sendung bis 150 Euro: Der Zoll entfällt. Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern müssen aber je nach Produkttyp gezahlt werden.
Sachwert der Sendung über 150 Euro: Für die Waren fallen sowohl Zölle als auch die Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale dafür, dass sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde übernehmen. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro.
Beispiel: Die Handyhülle für sieben Euro wird teuer
Bestellen Sie beispielsweise eine günstige Handyhülle für sieben Euro, verdoppelt sich der Preis unter Umständen, da Sie in der Regel neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Servicepauschale des Versanddienstes tragen müssen:
Kaufpreis bzw. Warenwert der Hülle: 7 Euro Einfuhrumsatzsteuer: 1,33 Euro Servicepauschale: 6 Euro
Tatsächlich zahlen Sie: 14,33 Euro
Verbrauchssteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschalen: Was ist was?
Zoll ist nicht gleich Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchssteuer fällt nur auf bestimmte Waren an. Kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen finden Sie hier:
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Die Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland geschickt werden. Sie ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer und beträgt entweder 7 oder 19 Prozent.
Servicepauschale Kurier- und Lieferdienste können für die Anmeldung der Sendungen beim Zoll eine zusätzliche Gebühr verlangen. Diese wird in der Regel pauschal berechnet.
Verbrauchssteuer (VSt) Die Verbrauchssteuer wird auf Tabak, Kaffee und Alkohol erhoben. In der Regel übernehmen die Händler diese Kosten direkt, beziehungsweise haben diese bereits in den Kaufpreis mit eingerechnet.
Zoll Zölle werden auf Waren erhoben, die aus dem Ausland importiert werden. Wie hoch der Zoll ist, hängt davon ab, welchen Wert das Produkt hat und um welche Art von Produkt es sich handelt. Genauere Details überprüfen Sie am besten direkt auf der Seite des Zolls.
Höhere Kosten bei Lieferung aus dem Ausland: Fünf Tipps
Auch bei einem geringen Warenwert sollten Sie ab sofort sehr gründlich prüfen, ob die Ware vielleicht aus einem EU-Drittland versendet wird. Achten Sie auf die folgenden fünf Tipps:
Überprüfen Sie schon vor Bestellung die Versandkonditionen. Suchen Sie auf der Webseite des Online-Shops nach Informationen dazu, von wo aus die Ware versandt wird. So wissen Sie schon im Voraus, welche Kosten auf Sie zukommen.
Suchen Sie nach Alternativen. Gibt es das gleiche oder ein vergleichbares Produkt vielleicht auch bei einem Online-Shop, der aus der EU versendet? Da Sie innerhalb der EU keine Steuern oder Zölle zahlen müssen, sparen Sie damit vielleicht ein paar Euro – sogar wenn das Produkt etwas mehr kostet.
Bedenken Sie auch, dass bei teureren Produkten Zölle anfallen. Kaufen Sie Waren außerhalb der EU, müssen Sie ab 150 Euro Zölle zahlen. Diese können je nach Produkt ziemlich hoch ausfallen: Bei Kleidung können Sie mit einem Aufschlag von zwölf Prozent rechnen, bei Monitoren sind es sogar bis zu 14 Prozent.
Sie können die Ware auch selbst verzollen. Wenn Sie die Pauschale des Paketdienstes nicht bezahlen möchten, können Sie die Sendungen auch selbst verzollen. Sie können sich die Ware dann aber nicht einfach nach Hause liefern lassen, sondern müssen sie selbst beim Zollamt abholen.
Informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung. Informationen zu Steuer und Zoll gibt es auch auf der Website des Zolls.
Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten
"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.