Falls Sie über das Kontaktformular zu verlorenem Kontozugriff nicht weiterkommen, können Sie es per E-Mail versuchen. Die Texte dafür können Sie hier kostenlos erstellen:
Das Wichtigste in Kürze:
- Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen die Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren.
- Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich zu der Sperre zu äußern oder ihr zu widersprechen. Zudem können Sie eine Begründung verlangen.
- Für Ihren Einspruch gegen die Sperre nutzen Sie gerne unser kostenloses Onlinetool oder die verlinkten Formulare.
Ob bei Instagram oder Facebook: Wenn das Konto plötzlich gesperrt wurde, wissen Betroffene nur selten, warum. Beide Netzwerke werden vom Unternehmen Meta betrieben.
Dabei gilt: Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren. Und sie müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu äußern und der Sperre zu widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29. Juli 2021 entschieden (Az. III ZR 179/20). Betroffene haben also Anspruch auf eine Begründung. Mehr noch: Sie haben auch Anspruch darauf, auf eine Begründung zu antworten und eine neue Prüfung der Sperre zu fordern. In die Entscheidung über eine endgültige Sperre müssen die Argumente einbezogen werden. Erst dann kann eine Kontosperrung rechtswirksam sein, sagt der BGH.
Mit dem so genannten Digital Services Act (DSA) gilt das grundsätzlich auch als EU-Recht seit dem 17. Februar 2024. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Stelle für Beschwerden. Können Sie Ihr Problem also nicht mit Facebook oder Instagram selbst klären, nutzen Sie das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.
Um Kontakt aufzunehmen, wenn Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können, bieten Instagram und Facebook spezielle Online-Formulare an:
Wichtig: Wurde Ihr Konto gestohlen (zum Beispiel gehackt), sind diese Formulare nicht die richtigen. Dafür nutzen Sie bitte facebook.com/hacked bzw. instagram.com/hacked.
Hier können Sie den Text für Ihren Einspruch erstellen.