Betriebliche Gehaltsumwandlung: Wann lohnt sich das?

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Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen meist nicht aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Mit der betrieblichen Gehaltsumwandlung können Sie zusätzlich vorsorgen. Doch nicht immer lohnt sich das. Das müssen Sie beachten.
Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der betrieblichen Gehaltsumwandlung wird ein arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen abgeschlossen. Der Arbeitgeber schließt außerdem einen Altersvorsorgevertrag mit einem ausgewählten Produktanbieter ab.
  • In der Erwerbsphase reduzieren sich bei Arbeitnehmer:innen die Einkommensteuer und oft auch die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür sind die Auszahlungen später voll einkommensteuer- und teilweise sozialversicherungspflichtig.
  • Bei Grundsicherungsbezug im Rentenalter sind bis zu 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
  • In den angebotenen Verträgen stecken viele Fallstricke. Schauen Sie also genau hin, bevor Sie sich für diese Vorsorgevariante entscheiden. Sie lohnt sich nur in ganz bestimmten Situationen.
  • Der Arbeitgeber muss je nach Einkommenshöhe einen Zuschuss leisten.
  • In der Regel ist ein Großteil des Vorsorgevermögens nicht vererbbar. Sie können es sich auch nicht vor Rentenbeginn auszahlen lassen.
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Warum ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig?

Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter sichern wollen, geht das in der Regel nicht ohne Geld zurückzulegen. Die Leistungen der gesetzlichen Rente fallen deutlich geringer aus als das berufliche Einkommen. Nur selten reichen ein Erbe oder eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente aus, um den Kostenbedarf im Alter vollständig zu decken.

Insofern stehen Sie irgendwann vor der Entscheidung, welche Ansparformen für Ihre Altersvorsorge passend und renditestark sind: freie effiziente Geldanlagen, Stichwort: "Pantoffel-Portfolio", Riester-, Rürup- oder die hier thematisierte Betriebsrente mittels Gehaltsumwandlung. Lassen Sie sich dabei von einer Beratungsstelle der Verbraucherzentralen unterstützen.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung (bAV) versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer:innen zum Ende des Erwerbslebens oder auch bei Erwerbsminderung oder im Todesfall zusagt. Üblicherweise ist sie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern nicht in einem Tarifvertrag vorgeschrieben. 

Als Arbeitnehmer:in haben Sie grundsätzlich das Recht, über Ihren Arbeitgeber zusätzlich abgesichert zu werden. Dieses Recht kann allerdings in Tarifverträgen ausgeschlossen werden. Gehaltsumwandlung, oft auch Bruttoentgeltumwandlung genannt, ist ein freiwilliges Vorsorgeangebot im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Dabei verzichten Sie auf die Auszahlung eines Teils Ihres Gehalts, um damit einen Rentenanspruch zu erwerben. Eine Alternative zur Entgeltumwandlung ist daher stets, sich das Gehalt auszahlen zu lassen, um es selbst anderweitig anzulegen.

Diese fünf Produktklassen der betrieblichen Altersversorgung gibt es

Um Geld anzusparen, das Ihnen später als Rente oder Kapital ausgezahlt wird, stehen dem Arbeitgeber hauptsächlich fünf Produktklassen zur Auswahl:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage, deferred compensation)

Über die gesonderte Variante "Arbeitszeitkonto" ist auch ein früherer Eintritt ins Rentenalter anstelle von Geldleistungen finanzierbar.

Mit welchen Leistungen kann ich später rechnen?

Meist sagt Ihnen der Arbeitgeber Rentenzahlung und Kapital als Versorgungsleistungen zu. Er kann Ihnen auch Geldleistungen im Todesfall an Angehörige zusagen sowie Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

Um Leistungen sicherzustellen, werden die Beiträge oft in Rentenversicherungsverträge bei privaten Lebensversicherungsgesellschaften gezahlt. Diese laufen auf den Namen des Arbeitgebers. Er kann die Leistungen im Alter auch selbst erbringen, ohne Versicherer einzuschalten. In der Praxis wird die betriebliche Altersvorsorge in vielen Unternehmen überwiegend durch Eigenbeiträge der Arbeitnehmer:innen bespeist. Dennoch wird dafür der Begriff "betriebliche Altersversorgung" verwendet..

Welche Regelungen gelten für die Gehaltsumwandlung?
  1. Sie können eine Geldleistung erst ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Bei Versorgungszusagen bis 2012 gilt das 60. Lebensjahr. Viele Arbeitgeber geben sogar vor, dass Sie die Geldleistung erst in Anspruch nehmen können, wenn Sie eine volle gesetzliche Rente oder einer Versorgungswerkrente bekommen.
  2. Sind Sie Beamte:r? Verbeamtete sind von der betrieblichen Versorgung ausgeschlossen.
  3. Die Leistungen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Ausnahme sind "alte" pauschalversteuerte Direktversicherungen.
  4. Krankenversicherungsbeiträge: Bei gesetzlich Krankenversicherten wird auf die Leistungen, auch Versorgungsbezüge genannt, die oberhalb des Freibetrages liegen, der volle Beitragssatz (analog: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ) erhoben. 2024 lag dieser Freibetrag bei monatlich 176,75 Euro, bei Kapitalzahlung bei 21.210 Euro. Der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags.

    Gut zu wissen: Der Freibetrag gilt nur einmal, also für alle betrieblichen Versorgungsleistungen in Summe. Versorgungsleistungen aus gegebenenfalls früheren oder nachfolgenden Beschäftigungsverhältnissen werden mit dazu gezählt.
  5. Pflegeversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte: Übersteigen die Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung die Freigrenze von 176,75 Euro, wird für die gesamte Betriebsrente der volle Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhoben er volle Beitragssatz erhoben. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt zurzeit bei 3,4 oder 4,0 Prozent, je nachdem, ob Sie Kinder haben. Auch hier werden weitere betriebliche Versorgungsleistungen mit dazu gezählt, um zu prüfen, ob diese Freigrenze überschritten wird.
  6. Endet das Beschäftigungsverhältnis, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber nicht mehr an seine Versorgungszusage gebunden ist. Hier kommt es darauf an, ob Ansprüche verfallen oder ob das bislang "erarbeitete" Zugesagte später als Leistung gewährt wird. Bei der Gehaltsumwandlung haben Arbeitnehmer:innen aber in jedem Fall einen Anspruch auf Leistungen.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Sie heute freiwillig auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber dann für Sie als Sparbetrag in eine der oben genannten Produktklassen ein.

Dazu schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über eine Gehaltsumwandlung ab, auch Barlohnumwandlung genannt. Das müssen Sie dazu wissen:

  1. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zumindest einen der oben genannten Produktklassen für Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Welchen er auswählt, entscheidet er. Nur, wenn der Arbeitgeber keinen der genannten Wege benennt oder anbietet, können Sie selbst einen Direktversicherungsvertrag vorschlagen.
  2. Wenn die Gehaltsumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umgesetzt wird und der Arbeitgeber dabei Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen hat, muss er einen Zuschuss leisten. Dieser Zuschuss beträgt mindestens 15 Prozent des Betrages, den Sie freiwillig von Ihrem Gehalt umwandeln.
    Diese 15 Prozent sind aber kein Geschenk, sondern lediglich ein teilweiser Nachteilsausgleich, da der Arbeitgeber weniger in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlt, was Ihre Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung reduziert.

    In diesen Fällen weicht die Mindesthöhe des Zuschusses nach unten ab oder entfällt: 
    ➜ Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung verdienen. 
    ➜ Wenn Sie privat krankenversichert sind.
    Je nach Tarifvertrag gibt es Abweichungen von der Zuschusspflicht. Derzeit müssen zum Beispiel die meisten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes für die zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung aufgrund der Tarifverträge keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten.

    Die Verbraucherzentralen halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuschuss für nicht ausreichend, um die umfangreichen Nachteile  der Entgeltumwandlung zu kompensieren, sodass eine attraktive Mehrleistung geboten wird. Der Arbeitgeber kann aber selbstverständlich einen höheren Zuschuss leisten als gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Für monatliche Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, also die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auf den Umwandlungsbetrag ein. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 302 Euro und im Osten bei 298 Euro.
  4. Für monatliche Beträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen die Einkommensteuer ein, die eigentlich auf diesen Umwandlungsbetrag anfällt. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 604 Euro und im Osten bei 596 Euro. 

Welche Nachteile hat die Gehaltsumwandlung?

  1. Sozialabgabenpflicht der Rente: Wenn Sie mit Ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, sparen Sie bei Entgeltumwandlung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
    Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung verdienen, sparen Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge. Im Westen liegt diese Bemessungsgrenze 2024 bei 90.600 Euro, im Osten bei 89.400 Euro. Ihre betriebliche Rente ist dennoch sozialabgabenpflichtig. Fällig werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
  2. Steuerpflicht der Rente: Ein Teil der "Förderung" besteht darin, dass eventuell Einkommensteuer gespart wird. Davon wird aber die Steuerlast im Rentenalter abgezogen, weil die Rente steuerpflichtig ist. Wer sich zu Rentenbeginn das Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird wegen der Einkommensteuerprogression häufig überhaupt keine Steuern einsparen, sondern oft mehr Steuern bezahlen als er ohne betriebliche Altersversorgung zahlen würde.
  3. Geringere Ansprüche: Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, reduziert eine Gehaltsumwandlung auch die gesetzliche Rente. Faustformel: Je 100 Euro Bruttomonatsbeitrag des Arbeitnehmers sinkt pro Jahr Vertragslaufzeit die gesetzliche Altersrente um 1 Euro. Bei 100 Euro monatlichem Beitrag über 40 Jahre gibt es also rund 40 Euro weniger gesetzliche Altersrente. Auch Kranken-, Arbeitslosen- und gegebenenfalls das Erziehungsgeld fallen geringer aus. Darauf weisen die Berechnungen der Anbieter selten hin.
  4. Keine Verbraucherrechte: Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner, also Versicherungsnehmer, der Versorgungseinrichtung. Das heißt, Sie haben nur Rechte aus der Versorgungszusage gegenüber Ihrem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der Versorgungseinrichtung. Das bedeutet auch, dass verbraucherschützende Vorschriften und Auskunftsrechte wie bei privaten Altersvorsorgeverträgen nicht greifen. In der Regel können Sie sich den Vertrag nicht selber aussuchen, sondern müssen nehmen, was der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter anbietet.
  5. Keine Verfügbarkeit: Die Kapitalsumme ist vor dem 62. Lebensjahr in der Regel nicht kapitalisier- oder beleihbar, auch nicht, wenn Sie das Geld als Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung brauchen. Ebenso kann eine begonnene Rentenauszahlung in der Regel nicht abgebrochen und in eine Restkapitalzahlung umgewandelt werden.
  6. Eingeschränkte Vererbbarkeit: Vertragsguthaben sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie können sich aber Kapital vor Rentenbeginn oder Renten nach Rentenbeginn in Form von Hinterbliebenenleistungen auszahlen lassen. Dafür sind spezielle Vereinbarungen notwendig. Das geht nur an unmittelbare Angehörige. Dazu gehören Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes kindergeldberechtigt waren. Für alle anderen Erben ist die Auszahlung eines vereinbarten Sterbegeldes von maximal 8.000 Euro möglich.
  7. Bei Arbeitgeberwechsel: Die Übernahme des Altvertrags durch den neuen Arbeitgeber ist meist problematisch, da der neue Arbeitgeber aus Haftungsgründen den Vertrag in der Regel nicht übernehmen will. Oft führt das dann zu einem Neuabschluss mit neuen  Abschlusskosten und oft schlechterem Garantiezins.  Die private Weiterführung von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge ist meist wirtschaftlich uninteressant. 
  8. Schlechte Produkte: Oft sind die angebotenen Finanzprodukte bei der Gehaltsumwandlung intransparent und haben hohe, rendite- und leistungsschmälernde Vertragskosten. Dies kann dazu führen, dass die Kaufkraft durch Inflations- oder Teuerungsschübe entwertet wird. 
    Zudem ist in der Regel eine vollständige oder 80- bis 90-prozentige nominale Kapitalerhaltsgarantie vorgesehen. Dies führt regelmäßig zu massiven Ertragseinbußen, da kaum in langfristig ertragreiche aktienförmige Anlagen investiert wird. Ein langfristiger Inflationsschutz wird so eher verhindert als gefördert. 
    Zudem müssen Sie bei Neuverträgen oft über 100 Jahre alt werden, um nur garantiert das Vermögen ausbezahlt zu bekommen, das zu Rentenbeginn vorhanden war. Sie sollten daher trotz scheinbar verlockender Förderung nicht jedes Angebot annehmen. Prüfen Sie es vorher oder lassen Sie sich unabhängig beraten. Vom Arbeitgeber beauftragte Vermittler kassieren eine Provision für jeden abgeschlossenen Vertrag. Diese Provision stellt einen Fehlanreiz dar, weshalb deren Empfehlungen keinesfalls unabhängig sind.

Was sind mögliche Vorteile der Gehaltsumwandlung?

  1. Teilweise anrechnungsfreie Rente: Betriebliche Versorgungsleistungen werden bis zu monatlich 100 Euro nicht auf die Sozialleistung angerechnet, wenn Sie im Alter Grundsicherung beziehen. 
  2. Teilweise anrechnungsfreies Vermögen: Während der Ansparphase sind Guthaben der betrieblichen Altersversorgung im Falle einer Pfändung oder Beantragung von Bürgergeld nicht pfänd- oder anrechenbar.
  3. Arbeitgeberzuschuss: Bei sehr hohem Arbeitgeberzuschuss kann sich die Gehaltsumwandlung lohnen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentralen sollte dieser eher bei 100 Prozent statt des gesetzlichen Mindestwerts von 15 Prozent bezogen auf den Bruttobeitrag der Arbeitnehmer:innen liegen. Dies entspricht einem Anteil von 50 Prozent am Gesamtbruttobeitrag.

    Wie hoch der Zuschuss des Arbeitgebers sein sollte, um eine betriebliche Altersvorsorge vorteilhaft zu machen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Besonders hoch sollte der Zuschuss des Arbeitgebers ausfallen, wenn
    ➜ die Laufzeit des Vertrags 30 und mehr Jahre ist,
    ➜ wenn die laufende Kosten des Vertrags pro Jahr mehr als ein Prozent pro Jahr betragen und wenn
    ➜ die individuelle Anlagealternative ein ETF-Sparplan wäre (und nicht eine festverzinsliche Anlage wie etwa Festgeld).

    Hoch sollte der Arbeitgeberzuschuss auch sein, wenn auf Grund hoher Beiträge zu erwarten ist, dass die im Alter bezogenen Betriebsrenten insgesamt voraussichtlich deutlich über dem dann gültigen sozialversicherungsrechtlichen Freibetrag liegen werden. 2024 sind das krankenkassenbeitragsfrei 176,75 Euro Betriebsrente. Ein Zuschuss von 30 Prozent auf den Bruttobeitrag von Arbeitnehmer:innen wird selten interessant, einer von 100 Prozent fast immer vorteilhaft sein. Wenn Sie wahrscheinlich nur wenige Jahre beim Arbeitgeber bleiben werden, können, soweit typische Abschlusskosten anfallen, auch 100 Prozent Zuschuss wirtschaftlich uninteressant sein. 

    Generell ist es aus Sicht der Verbraucherzentralen problematisch, wenn Arbeitgeber Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die ohne Förderung selten attraktiv sind, durch eine hohe Förderung quasi subventionieren. Wenn Arbeitnehmer:innen statt einer geförderten Altersvorsorge eine attraktive Gehaltserhöhung aushandeln können, die sonst nicht zu erreichen wäre, wäre die die bevorzugte Variante. Sie müssten dann in Eigenregie fürs Alter vorsorgen oder bestehende Schulden tilgen.
  4. Geringverdienerbonus: Für Menschen mit einem Bruttoeinkommen bis 2.575 Euro monatlich können Arbeitgeber freiwillig steuerbegünstigte Arbeitgeberzuschüsse leisten.

Wie finde ich heraus, ob sich betriebliche Entgeltumwandlung lohnt?

Betriebliche Entgeltumwandlung ist eine ziemlich komplexe Sparform für die Altersvorsorge. Sie sollten Sie nicht nutzen, ohne vorher geprüft zu haben, ob sie die Nachteile in Kauf nehmen wollensie sich für Sie lohnt. Oft ist die eingeschränkte Verfügbarkeit ein K.o.-Kriterium. Es ist aber leider auch nicht so einfach, das angebotene Produkt hinsichtlich der Kosten, der Risiken und der zu erwartenden Rendite zu beurteilen. Oft ist ein privat geschlossener ETF-Sparplan günstiger und rentabler. 

Darum sind Aktien-ETF-Sparpläne für die Altersvorsorge besonders geeignet:

  • Sie sind ohne großen Aufwand umsetzbar.
  • Sie bieten einen Zugang zu den Erträgen des Kapitalmarkts zu minimalen Kosten.
  • Sie sind sehr flexibel, voll vererb- und kapitalisierbar.
  • Eine breite Streuung über alle wesentlichen Länder und Branchen verringert die Schwankungsrisiken.
  • Auf die Sicht von Jahrzehnten sind die kurz- und mittelfristigen Wertschwankungen aktienförmiger Anlagen bedeutungslos.

Holen Sie sich im Zweifel das ausreichende Grundwissen dazu in einer Beratungsstelle bei der Verbraucherzentralen und informieren Sie sich bei der Stiftung Warentest.

Alle anderen Vorsorgeformen, wie private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente oder eben betriebliche Gehaltsumwandlung, müssen sich daran messen lassen.

Ob eine Gehaltsumwandlung als Teil Ihrer gesamten Altersvorsorge- oder Geldanlagestrategie sinnvoll ist und einen Mehrwert bietet, hängt hauptsächlich von diesen Variablen ab:

  • Ihrer beruflichen Zukunft: Bleiben Sie voraussichtlich über Jahrzehnte beim aktuellen Arbeitgeber?
  • Ihren Planungen für die Zukunft, zum Beispiel Immobilienerwerb. Dann ist es wichtig, ausreichend Eigenkapital zu haben. Geld, das in der betrieblichen Altersvorsorge steckt, kann nicht als Eigenkapital mobilisiert werden.
  • der Höhe des Arbeitgeberzuschusses, 
  • dem Einkommen, 
  • bei Verheirateten dem gemeinsamen Einkommen, 
  • allen Einkünften im Rentenalter, 
  • Krankenversicherungsstatus, 
  • Dauer bis Rentenbeginn oder auch
  • garantierter oder plausibler Rendite des Produkts, das der Arbeitgeber angeboten hat.

In dieser Checkliste finden Sie wichtige Punkte, die Ihre Entscheidung beeinflussen können. 

Fragen Sie sich zudem, ob die vertraglichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die mit betrieblicher Entgeltumwandlung eingegangen werden, überhaupt zu Ihrer finanziellen Lebensplanung passen. Sie sollten für sich definieren, was für Sie eine attraktive Mehrleistung oder Mehrrendite bedeutet. Das ist individuell verschieden. Die Gesamtrendite der betrieblichen Vorsorgevariante sollte mindestens so hoch sein wie die Erwartungsrendite eines effizienten freien Anlageportfolios mit Index-ETFs.

Gut zu wissen: Die Erfahrungen aus der Beratung haben gezeigt, dass Arbeitgeber oder die von ihnen beauftragten Vermittler Verbraucher:innen stets nur die Einsparvorteile in der Ansparphase bis Rentenbeginn berechnen. In keinem einzigen bekannten Fall wurde Verbraucher:innen eine modellhafte Berechnung der Nettoauszahlung nach Abzug von Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und der Gegenrechnung der geringeren gesetzlichen Rente ausgehändigt.

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