Versicherungen für Studierende: Die unerlässlichen Policen

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Wer mit dem Studium anfängt, hat viel zu organisieren: neue Wohnung, neues Lernen, neues Leben. Auch die Versicherungen müssen an diesen Lebensabschnitt angepasst werden.
Junge Menschen lernen

Das Wichtigste in Kürze:

  • In vielen Bereichen brauchen Hochschüler:innen überhaupt noch keine eigene Versicherung. Sie sind oft noch über die Eltern mitversichert.
  • Findet der Studienaufenthalt im außereuropäischen Ausland statt, beispielsweise den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. Unbedingt empfehlenswert ist in dem Fall eine private Krankenversicherung.
  • Wichtig für sehr viele Studierende ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Je jünger man in die Versicherung einsteigt, umso günstiger sind die Prämien.
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Versicherungsunternehmen werben gerne bei Studierenden. Die Verbraucherzentralen finden es sehr bedenklich, wenn Versicherungsvertriebe sogar auf dem Campus Verträge abschließen dürfen. Nicht alles, was angepriesen wird, ist wirklich notwendig.

Dabei brauchen Hochschüler:innen in vielen Bereichen überhaupt noch keine eigene Versicherung, da sie noch über die Eltern mitversichert sind. Und auch dort, wo eigene Versicherungen nötig sind, heißt es: Angebote vergleichen, vor allem auch das Kleingedruckte lesen sowie priorisieren: Wichtige Risiken versichern, unbedeutende Gefahren nicht versichern!

Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen ist die eigene Krankenversicherung. Viele Studienanfänger:innen sind noch bei den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum Alter von 25 Jahren, in bestimmten Ausnahmen wie Freiwilligendiensten ist eine Verlängerung möglich.

Diese Familienversicherung ist kostenlos. Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht.

Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!
 

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Wie für alle anderen Krankenkassen-Mitglieder setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Damit zahlen auch Studierende - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen Beitragssatz.

Privat versicherte Studierende zahlen einen individuellen Beitragssatz abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs.

Wichtig für familienversicherte Studierende

Wer ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 505 Euro (Minijob bis 538 Euro) hat, für den endet die Familienversicherung. Studierende müssen sich dann in der Regel selbst versichern.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung dürfen Sie nur, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Dies betrifft vor allem Arbeitslose sowie Angestellte, deren Einkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. 2024 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 69.300 Euro.

Krankenversicherung im Ausland

Viele Studierende legen während des Studiums ein oder zwei Semester im Ausland ein. Die Wahl der Krankenversicherung hängt von dem Ort ab, an dem das Studium fortgesetzt wird.

  • Liegt die Universität in Europa, gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Auslandsstudierende erhalten dann, als gesetzlich Krankenversicherte im Ausland, die gleichen Leistungen wie Mitstudierende vor Ort. Die Leistungen können dort aber geringer ausfallen, als hier in Deutschland. Zudem werden Leistungen wie Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlung nicht erstattet. Daher ist es ratsam, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
  • Findet der Studienaufenthalt im außereuropäischen Ausland statt, beispielsweise den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. Unbedingt empfehlenswert ist in dem Fall eine private Krankenversicherung.

Die Angebote der Versicherer sind unterschiedlich, auch im Preis. Die Verträge haben feste Laufzeiten, die in der Regel nicht verlängert werden. Eine Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet zwischen 500 und 1.500 Euro. Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie mehrere Angebote vergleichen. Die Bedingungen und die Leistungen sind entscheidend, nicht die Prämie.

Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung entstehen.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede Person empfehlenswert, so auch während des Studiums. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Personenschäden, aber auch Sachschäden gehen schnell in die Hunderttausende. Die Mindestversicherungssumme sollte zehn Millionen Euro nicht unterschreiten.

Im Studium ist man in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist ab 25 Jahren) benötigt man eine eigene Haftpflichtversicherung.

Vorsicht: Bei einer Pause zwischen Ende der Schulausbildung und des Studienbeginns kann bei einer Auslandsreise von mehreren Monaten der Versicherungsschutz verloren gehen.

Melden Sie dem Versicherungsunternehmen Ihren Studierendenstatus und fragen Sie, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wichtig für nahezu alle Studierende ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Studierende und junge Arbeitnehmer:innen, die durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, erhalten meist noch nicht einmal eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das zukünftige Einkommen und damit den Lebensunterhalt.

Je früher man in die Versicherung einsteigt, umso günstiger sind die Prämien. Das Studium ist ein guter Zeitpunkt, eine solche Versicherung abzuschließen - falls nicht schon geschehen, was noch besser wäre. Dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Bedingungen und niedrigen Beiträgen abschließen. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich in vielen Aspekten, zum Beispiel bei der Nachversicherungsgarantie.

Es ist ratsam, dass die Rente nachträglich ohne Gesundheitsprüfung bis zu einem möglichst hohen Alter erhöht werden kann. Versicherungen bezeichnen dies als Nachversicherungsgarantie. Eine Erhöhung ist beispielsweise bei Heirat oder bei einem Einkommenssprung im Beruf möglich.

In seltenen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich. Wenn Ihnen kein Versicherungsunternehmen einen Vertrag zur Berufsunfähigkeit anbieten möchte, denken Sie über Alternativen nach. Ziehen Sie zum Vertragsabschluss unbedingt Expert:innen wie Versicherungs-Honorarberater:innen oder spezialisierte Versicherungsmakler:innen hinzu. Die Unfallversicherung ist kein Ersatz, da nur im Fall einer dauerhaften Invalidität durch Unfall, nicht aber bei Krankheit gezahlt wird.

Vorsicht bei Angeboten, die den Schutz vor Berufsunfähigkeit mit einer Altersversorgung kombinieren

Bei diesen Kombi-Produkten wird die Versicherung gegen eine Berufsunfähigkeit mit Produkten zur Altersvorsorge in ein Paket gesteckt - etwa mit klassischen oder auch fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.

Problem dabei: Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu immer empfehlenswert ist, gibt es zu Lebens- und Rentenversicherungen viele Alternativen für die Altersvorsorge. Sie sollten also zunächst die Vorteile im Vergleich zu einer eigenen Altersvorsorge klären. Und auch dann wäre eher unwahrscheinlich, dass ein Versicherer beides anbieten kann: eine individuell bedarfgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung und gleichzeitig die beste Lebens- oder Rentenversicherung. Es gibt also keinen Grund, Flexibilität aufzugeben.

Ergänzende Versicherungen

Hausratversicherung?

Erst einmal ist zu klären, ob im konkreten Fall der Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer über den Vertrag der Eltern versichert ist. Andernfalls lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung sehr häufig nur bei teurem Hausrat.

Haftpflichtversicherung für Moped, Motorrad oder Auto?

Auch bei dieser Pflichtversicherung sollte man auf die Preise achten, vorrangig aber auf die Leistungen der Versicherungstarife. Denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Ein Schaden, der beim einen Tarif versichert ist, ist es im anderen Tarif nicht. Unter Umständen sind Teil- oder Vollkaskoversicherungen sinnvoll.

Allgemein ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Lebensrisiken priorisieren: Was kann mir passieren, welcher Schaden eintreten und ist der versicherbar? Risiken mit hohen möglichen Schadenssummen sollten zuerst versichert werden.
Anbieterunabhängigen Rat und Unterstützung zu Fragen des individuellen und notwendigen Versicherungsschutzes erhalten Sie in der nächstgelegenen Verbraucherzentrale.

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Sammelklage gegen Vodafone

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.