Kurz mit dem Arzt oder der Ärztin per Video abklären, ob die geröteten Augen besorgniserregend sind und behandelt werden müssen: Das ist ein Beispiel für Telemedizin. Sie verbindet Ärztinnen und Ärzte mit Patient:innen, auch wenn beide nicht am gleichen Ort sind. Hier erfahren Sie, welche Formen es gibt.
Welche Beispiele für Telemedizin gibt es?
➜ Videosprechstunden
Fernbehandlungen waren deutschen Ärzt:innen bis vor wenigen Jahren nicht erlaubt, sind aber durch eine Änderung der Berufsordnung seit Juni 2018 möglich. Ausschließliche Fernbehandlungen, wie Videosprechstunden, sind nun möglich, "wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt (…) gewahrt wird".
Fernbehandlungen werden den persönlichen Kontakt zwischen medizinischem Fachpersonal und Patient:in nicht ersetzen können, aber sie können ihn gerade in ländlichen Regionen,j nach einer Operation und bei Fachärztemangel ergänzen.
Auch Psychotherapeut:innen können Videosprechstunden anbieten. Sie müssen hierzu in jedem Fall einen zertifizierten Videodienstanbieter verwenden.
Auch Krankschreibungen sind per Videosprechstunde möglich. Bis zu 3 Tage geht dies bei unbekannten Patient:innen, bei bekannten bis zu 7 Tage.
➜ Zweitmeinungsportale
Es gibt im Internet eine Reihe von Portalen, die ärztliche Zweitmeinungen kostenpflichtig anbieten. Diese Anbieter haben teilweise Kooperationen mit einigen Krankenkassen geschlossen. Ist das zwischen Ihrer Versicherung und einem Zweitmeinungsportal der Fall, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Erkundigen Sie sich vorher, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt.
Die Zweitmeinung wird dann meist wie folgt eingeholt: Sie reichen Ihre Unterlagen online oder per Post ein und füllen einen Fragebogen aus, den der zuständige Spezialist auswertet und eine Empfehlung für die weitere Behandlung gibt. Begleitende Telefonberatungen sind möglich.
Beispiele für Zweitmeinungsportale sind Medexo, Krebszweitmeinung und 2.te Zahnarztmeinung.
➜ Videokonferenzen und Telekonsile
Von Telemedizin spricht man auch, wenn Ärztinnen und Ärzte per Video in einem sogenannten Telekonsil miteinander kommunizieren. Ein Beispiel sind die bundesweiten Schlaganfallnetze: Hier unterstützen Kliniken mit neurologischem Fachwissen per Videokonferenz andere Kliniken, die dieses Spezialwissen nicht haben.
Die zugeschalteten Neurolog:innen haben Zugriff auf Computertomografie-Bilder und unterstützen den behandelnden Arzt oder die Ärztin vor Ort über eine Kamera bei der Untersuchung der Patient:innen.
➜ Überwachung von Patient:innen ("Telemonitoring")
Ein anderes Beispiel für Telemedizin ist die Betreuung von chronisch kranken Patient:innen, etwa bei einer chronischen Herzschwäche. Hier werden Patient:innen auch zu Hause laufend überwacht.
Hilfreich sind dabei mobile Messgeräte, die dem behandelnden Arzt oder der Ärztin die gemessenen Werte elektronisch übermitteln. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes soll so sofort erkannt und behandelt werden.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Wir sprechen mit Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen) über die Entwicklungen, Chancen und Limitierungen von telemedizinischer Behandlung.
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.