Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patient:innen möglich macht

Stand:
Kurz mit dem Arzt per Video sprechen, ob die geröteten Augen besorgniserregend sind und dringend behandelt werden müssen. Das ist ein Beispiel für Telemedizin. Sie verbindet Arzt und Patient, auch wenn sich beide nicht am gleichen Ort befinden.
Eine Ärztin spricht per Laptop und Headset mit einem Patienten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Von Telemedizin spricht man, wenn Ärzt:innen und Patient:innen oder Ärzt:innen miteinander kommunizieren, obwohl sie räumlich getrennt sind. Das reicht vom Video-Telefonat bis hin zu Messgeräten bei Ihnen zu Hause, auf die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Zugriff hat.
  • Telemedizin kann gerade in ländlichen Regionen und bei Fachärztemangel eine Möglichkeit sein, Patient:innen zu betreuen. Die Infrastruktur dafür muss aber noch ausgebaut werden.
  • Ab Mitte Januar 2025 wird es für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte geben.
On

Beispiele für Telemedizin

Videosprechstunden

Fernbehandlungen waren deutschen Ärzten bis vor wenigen Jahren nicht erlaubt, sind aber durch eine Änderung der Berufsordnung der Ärzte im Juni 2018 möglich geworden. Ausschließliche Fernbehandlungen, wie Videosprechstunden, sind nun möglich, "wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt (…) gewahrt wird".

Fernbehandlungen werden den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht ersetzen können, aber sie können ihn gerade in ländlichen Regionen und bei Fachärztemangel ergänzen.

Zweitmeinungsportale

Es gibt im Internet eine Reihe von Portalen, die ärztliche Zweitmeinungen kostenpflichtig anbieten. Diese Anbieter haben teilweise Kooperationen mit einigen Krankenkassen geschlossen. Ist das zwischen Ihrer Versicherung und einem Zweitmeinungsportal der Fall, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.

Wollen Sie solch ein Angebot nutzen, erkundigen Sie sich also vorher, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt. Die Zweitmeinung wird dann meist auf einem solchen Weg eingeholt: Sie reichen Ihre Unterlagen online oder per Post ein und füllen einen Fragebogen aus, den der zuständige Spezialist auswertet und eine Empfehlung für die weitere Behandlung gibt. Begleitende Telefonberatungen sind möglich.

Beispiele für Zweitmeinungsportale sind Medexo, Krebszweitmeinung und 2.te Zahnarztmeinung.

Videokonferenzen und Telekonsile

Von Telemedizin spricht man auch, wenn Ärzte miteinander per Video in einem sogenannten Telekonsil miteinander kommunizieren. Ein Beispiel sind die bundesweiten Schlaganfallnetze: Hier unterstützen Kliniken mit neurologischem Fachwissen andere Kliniken, die dieses Spezialwissen nicht haben, per Videokonferenz.

Der zugeschaltete Neurologe hat Zugriff auf Computertomografie-Bilder und unterstützt den behandelnden Arzt vor Ort über eine Kamera bei der Untersuchung der Patienten und Patientinnen.

Überwachung von Patienten ("Telemonitoring")

Ein anderes Beispiel für Telemedizin ist die Betreuung von chronisch kranken Patienten, wie z.B. Patienten mit einer chronischen Herzschwäche. Hier werden Patienten auch zu Hause laufend überwacht.

Hilfreich dabei und immer häufiger im Einsatz: mobile Messgeräte, die dem behandelnden Arzt die gemessenen Werte elektronisch übermitteln. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes soll so sofort erkannt und behandelt werden.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Wir sprechen mit Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen) über die Entwicklungen, Chancen und Limitierungen von telemedizinischer Behandlung.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMUV

Ausbau der sicheren Datenverbindungen liegt beim Ministerium

Für den bundesweiten sicheren Austausch von medizinischen Daten ist die gematik GmbH zuständig. Sie baut die sog. Telematikinfrastruktur in Deutschland auf - das ist quasi die elektronische Datenautobahn, auf der diese besonders schützenswerten Daten ausgetauscht werden sollen.

Der Aufbau hat sich über viele Jahre sehr schleppend hingezogen, 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Mehrheitsanteile an der Gesellschaft übernommen, um den weiteren Ausbau zügiger zu gestalten.

Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte hat die vorherigen Krankenkassenkärtchen abgelöst. Auf ihr befinden sich Ihr Name, ein Foto und Ihre Versichertennummer.

Seit 2020 können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten, die im Notfall wichtig sein können, als Notfalldatensatz digital auf der eGK speichern lassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arzneimittelunverträglichkeiten
  • Allergien
  • chronische Erkrankungen
  • Informationen zu einer Schwangerschaft
  • Implantate
  • Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten
  • Kontaktdaten zu Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • elektronischer Medikationsplan

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) als Online-Anwendung zur Verfügung stellen und ihre Versicherten darüber informieren. Ab Mitte Januar 2025 wird es für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte geben. Wer dies nicht möchte, kann über die sogenannte Opt-out-Variante widersprechen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist auch dann für Versicherte freiwillig. Sie haben die Hoheit über Ihre Akte. Auf Ihre Daten können Sie mit dem Smartphone zugreifen. Sie können Inhalte einsehen, einstellen, löschen und behandelnden Ärzten eine Berechtigung zum Zugriff auf die Daten erteilen.

Gespeichert werden können u.a.

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Behandlungsmaßnahmen
  • Notfalldaten
  • Medikationsplan
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Zahn-Bonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder

Das Verwalten der persönlichen Gesundheitsdaten ist auch mit dem PC oder Laptop möglich. Hier ist die Nutzungsmöglichkeit aber eingeschränkt. Gesetzlich Versicherte können auf diesen Weg ihre Patientenakte bearbeiten, z.B. Dokumente hochladen, die Zugriffsberechtigung von Ärzt:innen verwalten oder einen Vertreter oder eine Vertreterin einrichten.

Chancen und Risiken

Die zunehmende Digitalisierung in der Medizin kann eine Chance sein, die Patientensicherheit zu verbessern und in ländlichen Regionen und bei einem Mangel an Fachärzten die Versorgung zu verbessern.

Laut einer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2016 begrüßen viele Patient:innen die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung. Viele machen sich aber Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten. Auch unter Expert:innen ist die Frage, wie die Sicherheit der Daten gewährleistet werden kann, weiterhin umstritten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.