Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Stand:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Stand: Januar 2024

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil 7,30 Prozent
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil 7,30 Prozent
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
Kassenindividuell, durchschnittlich 1,7 Prozent
Beitragssatz für Studierende u.a. 10,22 Prozent
   
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
   
Versicherungspflichtgrenze 2023 66.600 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024 69.300 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2023
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
59.850 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
62.100 Euro/jährlich

 

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung bundesweit
Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes / Kinder** 2024 505 Euro/monatlich

Soziale Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Beitragssatz*** 3,4 Prozent
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23**** 4,0 Prozent
Beitragsabschlag bei 2 Kindern 0,25 Prozent
Beitragsabschlag bei 3 Kindern 0,5 Prozent
Beitragsabschlag bei 4 Kindern 0,75 Prozent
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern 1,0 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze West Ost
Beitragssatz 18,60 Prozent 18,60 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 84.600 Euro/jährlich 81.000 Euro/jährlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 90.600 Euro/jährlich 89.400 Euro/jährlich

Arbeitslosenversicherung

Beitragssätze West Ost
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 2022 2,6 Prozent 2,6 Prozent

 

* zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrag; Bemessungsgrundlage ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Für freiwillig versicherte Studierende gelten abweichende Beitragssätze. Informieren Sie sich in diesen Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

** hat das Kassenmitglied einen mit dem Kind verwandten Ehegatten bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss als zusätzliche Bedingung für die Familienversicherung des Kindes die Höhe der regelmäßigen Einkünfte beider Ehegatten geprüft und miteinander verglichen werden (vgl. § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5).

*** Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer;innen teilen sich den Betrag, abweichende Regelung in Sachsen; Bemessungsgrundlage für Studierende ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende

**** gilt nicht für vor 1940 geborene Rentner, für Wehr- und Zivildienstleistende oder für Beziehende von Arbeitslosengeld II

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.