Auch der mündigste Patient fühlt sich beim Zahnarzt oft unsicher, nicht nur in zahnmedizinischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Befund- und Indikationsstellung, also die Frage nach der Notwendigkeit einer vorgeschlagenen Maßnahme, hängen besonders eng mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten zusammen. Es geht neben Qualität insbesondere auch um die Höhe der möglichen Zuzahlungen oder Eigenleistungen. Aufgrund dessen holen sich PatientInnen gelegentlich in der Regel ohne ihren behandelnden Zahnarzt darüber zu informieren zweite und dritte Meinungen ein. Allerdings bleiben die Zweifel nicht selten bestehen. Die Beratung der Krankenkassen sofern überhaupt existent steht im Generalverdacht der Kostendämpfung.
Für viele Patienten ist jedoch die Einwilligung in Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen erst nach Einholung einer zweiten, von der ersten unabhängigen Meinung möglich. Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Verbraucherzentrale (VZSA) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) des Landes Sachsen-Anhalt ein Informations- und Beratungsangebot für gesetzlich versicherte Patienten bei der Versorgung mit Zahnersatz. Es trägt den Namen Zweitmeinung Zahnersatz und wird erstmalig in Sachsen-Anhalt angeboten.
Ziel ist eine neutrale, zahnmedizinisch-fachlich qualifizierte Beratung der Versicherten zu einer geplanten zahnprothetischen Versorgung. Im Interesse der PatientInnen haben sich KZV und VZSA auf gemeinsame Standards und Abläufe verständigt. Dieses Beratungsangebot soll eine umfassende und vor allem neutrale Information des Versicherten über den bei ihm vorliegenden Befund und die sich danach ergebenden unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten mit Zahnersatz gewährleisten. Es dient sowohl der Qualitätssicherung im Bereich der Zahnersatzversorgung als auch der Stärkung der Patientensouveränität bei der Entscheidung über die im Einzelfall gewünschte Behandlung. Durch die zusätzliche Beratung über rechtliche und finanzielle Konsequenzen der gewünschten Behandlung wird dem Patienten Rechtssicherheit vermittelt und eine verantwortungsvolle Planung seines Finanzbudgets ermöglicht.
Die Zweitmeinungsberatung erfolgt mehrstufig, je nach Beratungsbedarf des Verbrauchers. Telefonische Auskunft, Wegweisung und Terminvermittlung wird von beiden Kooperationspartnern wahrgenommen. Bei Bedarf ist eine klinische Untersuchung durch Gutachterzahnärzte der KZV und/oder Rechtsberatung durch die VZSA vorgesehen.