Zucker in Lebensmitteln hat viele Namen. Es ist durchaus möglich, dass in der Zutatenliste "Zucker" gar nicht erscheint, aber dennoch mitunter viel Zucker enthalten ist.
Warum ist so viel Zucker in Lebensmitteln?
Zucker wird als Zutat in Lebensmitteln nicht nur wegen des süßen Geschmacks, sondern insbesondere wegen des geringen Preises und seiner guten Eigenschaften in der industriellen Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt. Zucker macht Speisen wie zum Beispiel Kuchen fülliger, ist konservierend, bindet Wasser und verstärkt den Geschmack. Er kann teurere Zutaten wie beispielsweise Früchte im Joghurt einsparen und damit den Unternehmensgewinn des Herstellers erhöhen.
Ernährungswissenschaftler bewerten Zucker überwiegend negativ, nämlich als "leeren Kalorienträger". Ein Zuviel davon kann zu Karies, Übergewicht und Fettleibigkeit (Adipositas) sowie weiteren ernährungsbedingten Erkrankungen führen.
Deshalb empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am Tag maximal zehn Prozent, besser nur fünf Prozent der gesamten Energiezufuhr in Form von frei verfügbarem Zucker zu sich zu nehmen. "Freier Zucker" meint dabei sämtlichen Zucker, der Speisen und Getränken zugesetzt ist, sowie Zucker, der natürlicherweise zum Beispiel in Honig, Fruchtsäften oder Fruchtsaftkonzentraten enthalten ist.
Für eine Frau mit einem durchschnittlichen Energiebedarf von 2.000 Kilokalorien wären das 50 Gramm Zucker (besser 25 Gramm), für ein Kind mit einem Energiebedarf von 1.200 Kilokalorien nur 30 Gramm Zucker (besser 15 Gramm).
Obwohl die WHO diese Mengen empfiehlt, ist die Bezugsgröße für Lebensmittelverpackungen für eine "Modellfrau" immer noch bei 90 Gramm Zucker angesetzt. Schauen Sie also in die Nährwertkennzeichnung auf einem verpackten Lebensmittel und berechnen Sie, wie viel Zucker Sie täglich bereits damit aufnehmen. Das Ergebnis kann überraschen: Viele Fertig-Lebensmittel, wie zum Beispiel Fruchtjoghurt, sind sehr zuckerreich. Kaufen Sie stattdessen Naturprodukte und geben Früchte nach eigenem Geschmack hinein.
In der Nährwerttabelle auf den Lebensmittelverpackungen muss der gesamte Zuckergehalt angegeben werden. Berücksichtigt werden dabei neben dem zugesetzten Zucker auch die sogenannten Mono- und Disaccharide, die in Zutaten wie Honig, Molkenpulver oder Trockenobst und unverarbeiteten Lebensmitteln wie Milch und Obst enthaltenen sind.
Der Hersteller kann zusätzlich Angaben machen, wie viel Prozent des Tagesbedarfs mit 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels oder einer Portion erreicht werden. Mit kleinen Portionsangaben, wie zum Beispiel 30 Gramm Frühstücksmüsli, rechnen einige Hersteller ihre Produkte "gesund", denn dann erscheint der enthaltene Zuckergehalt deutlich niedriger. Die Prozentangaben beziehen sich außerdem immer auf einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kiloJoule/2.000 Kilokalorien), eine Unterscheidung der Bezugswerte für einzelne Personengruppen (Kleinkinder, Frauen, Männer, Senioren) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Welche Süßmacher gibt es?
Neben normalem Haushaltszucker, chemisch "Saccharose" genannt, gibt es eine Vielzahl weiterer Zutaten, die süßend wirken. Am häufigsten eingesetzt werden Glucosesirup, Traubenzucker, Glucose-Fructose-Sirup, Milchpulver, Fruchtsaft, Süßmolkenpulver, konzentrierter Fruchtsaft, Invertzuckersirup, Maltodextrin und Molkenerzeugnisse.
Spitzenreiter bei der Verwendung von Süßungsmitteln sind Acesulfam (K), Aspartam, Cyclamat und Saccharin als Süßstoffe. Sie haben eine Süßkraft, die 30- bis 37.000-fach höher ist als die von Zucker. Eingesetzt werden sie insbesondere in brennwertreduzierten Lebensmitteln sowie als Tafelsüße.
Außerdem gibt es so genannte Zuckeraustauschstoffe, die insulinunabhängig im Stoffwechsel verwertet werden. Hierzu zählen beispielsweise Sorbit, Xylit, Maltit und Isomalt. Man findet sie insbesondere in "zuckerfreien" Bonbons und "zahnschonenden" Süßigkeiten und Fertigprodukten. Die meisten Zuckeraustauschstoffe haben eine abführende Wirkung.
In der Zutatenliste sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe als Zusatzstoffe mit ihrem konkreten Namen oder der entsprechenden E-Nummer angegeben.