Faire Lebensmittel: Das bedeuten die Label

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Zahlreiche Siegel geben Auskunft über Produktionsbedingungen von Lebensmitteln. Aber welche? Und neu: Ein schwarzer Pfeil neben dem Fairtrade-Logo zeigt jetzt an, wenn nicht alle Zutaten eines Mischprodukts aus fairem Handel kommen.
Kaffeebohnen auf einem Sack
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Eine Reihe von Siegeln zu fairen Produktionsbedingungen finden Sie in unserer Bildergalerie:

1) Monoprodukte: z.B. Kaffee, Tee, Kakao
2) Mischprodukte: z.B. Schokolade, Kekse . Mischprodukte müssen  alles was an Fairtrade-zertifizierten Zutaten verfügbar ist, auch verwenden. Der  Anteil an Fairtrade-Zutaten muss aber mind. 20% betragen. Der Fairtrade-Anteil muss gekennzeichnet werden. 
3) Mengenausgleich: Der "Mengenausgleich" (engl.: mass balance) wurde von Fairtrade International (FLO) festgelegt. Er wird angewandt, wenn es in der Verarbeitung keine Trennung zwischen Fairtrade- und nicht Fairtrade-Rohwaren gibt, also die Zutaten nicht bis ins einzelne Päckchen zurückzuverfolgen sind. Es muss aber sichergestellt sein, dass die eingekaufte Menge der verkauften Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette entsprechen muss. Er soll gewährleisten, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden, als Rohwaren im Ursprung eingekauft wurden.  Mengeausgleich ist möglich bei Tee, Fruchtsaft, Zucker und Kakao.
4) internationale Fairtrade-Standards, u.a. Mindestpreis, Vorfinanzierung, Langfristige Handelsbeziehungen, Prämie, Verbot von Kinderarbeit, Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen, Verbot von Gentechnik, Förderung der Umstellung auf den Bio-Anbau, ILO-Kernarbeitsnorme

Eine Frau steht vor dem Supermarktregal, hält eine Verpackung in der Hand und schaut sie sich an.

Label, Siegel, Prüfzeichen

Es gibt sie in großer Zahl und in diversen Produktbereichen. Manche sind aussagekräftig, viele aber auch nicht. Wir erläutern die wichtigsten Beispiele.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.