Das Wichtigste in Kürze:
- Keramik ist grundsätzlich spülmaschinen- und mikrowellengeeignet.
- Glasuren und Dekore können Schwermetalle enthalten. Wir raten bei fehlenden Informationen zur Glasur von der Verwendung in der Küche ab.
- Wir raten bei fehlenden Informationen (Konformitätserklärung), vorsorglich davon ab, Keramikgeschirr für Lebensmittel zu verwenden.
- Keramikbeschichtete Pfannen sind eine gute Alternative zu Antihaft-Pfannen mit PTFE (Teflon™)-Beschichtung
Keramik, Steingut und Porzellan - Was ist der Unterschied?
Keramik ist der Oberbegriff für Porzellan, Steingut und Steinzeug. Der Grundstoff ist jeweils eine Mischung aus anorganischen Materialien wie Tonerde, Mineralien wie Feldspat und/oder Quarz und Wasser. Die Zutaten werden gemischt, geknetet, geformt oder gegossen, getrocknet und gebrannt.
Für Werkstücke aus Porzellan wird spezieller Porzellanton (Kaolinerde) verwendet. Die Härte entsteht durch die hohe Brenntemperatur von ca. 1450 Grad Celsius.
Für Steinzeug kommt Tonerde mit einem hohen Anteil an Aluminium- und Eisenoxid zum Einsatz. Gebrannt wird es üblicherweise bei 1100-1300 Grad Celsius, was ihm auch eine Wasserdichtigkeit verleiht. Es muss nicht glasiert werden.
Die Brenntemperatur von Steingut liegt mit 900 bis 1150 Grad Celsius am niedrigsten. Es benötigt eine Glasur, mit der es nochmals bei 1000 Grad gebrannt wird, um wasserfest zu sein.
Durch die hohen Brenntemperaturen sind Porzellan und Steinzeug in der Regel unbedenklicher in Bezug auf die Freisetzung von Schwermetallen, es sei denn, ein Dekor auf der Glasur ist schwermetallhaltig.
Ist Keramik unbedenklich im Kontakt mit Lebensmitteln?
Keramik, die für Lebensmittel vorgesehen ist, darf wie alle Küchenutensilien keine Stoffe an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden können oder die Lebensmittel im Geruch oder geschmacklich beeinträchtigen. Das regelt die Bedarfsgegenständeverordnung.
Was viele nicht wissen: Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ihnen eine schriftliche Erklärung in deutscher Sprache (Konformitätserklärung) beigefügt ist, in der bescheinigt wird, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Diese Erklärung muss beim Einzelhändler vorliegen und wird auf Anfrage ausgehändigt.
Achtung: Schwermetalle aus Glasuren!
Glasuren und Farben, die auf keramische Gegenstände aufgetragen werden, können Schwermetalle enthalten, die ins Lebensmittel übergehen: Blei, Cadmium und Kobalt.
Bleioxid ist ein Flussmittel, welches die Schmelzbarkeit, Transparenz und Brillanz einer Glasur erhöht, Cadmiumverbindungen (rot, gelb) und Kobaltoxid (blau) werden zum Färben eingesetzt.
Welche Mengen an Schwermetallen in Lebensmittel übergehen, hängt von der chemischen Zusammensetzung der Glasur, von der Temperatur, mit der die Keramik gebrannt wurde, von der Art des Dekorauftrags (auf oder unter der Glasur) sowie vom Säuregehalt des Lebensmittels und Kontaktdauer ab.
Wegen der hohen Brenntemperatur und der Abwesenheit bunter Farbpigmente ist weißes Porzellan in der Regel unbedenklich.
Die Grenzwerte für die Freisetzung von Blei und Cadmium regelt die europäische (Keramik-)Richtlinie (84/500/EWG). Sie stammt aus 1984 und wird derzeit überarbeitet.
Aufgrund aktuellerer Risikobewertungen fordert das Bundesinstitut für Risikobewertung die Grenzwerte für Blei und Cadmium deutlich zu senken. Die duldbaren flächenbezogenen Freisetzungsmengen liegen bis zu 70fach (Cadmium) oder 400fach (Blei) unterhalb der zurzeit gültigen Grenzwerte! Auch für Kobalt soll ein Freisetzungswert eingeführt werden. Bisher ist in der Richtlinie keiner enthalten. Auch die Prüfbedingungen sollen geändert werden, da sie kaum der tatsächlichen Nutzung von Keramikgeschirr entsprechen. Nicht berücksichtigt werden bisher zum Beispiel die Wirkung von Kurzzeitkontakt, Erhitzung, Erwärmung in der Mikrowelle, Heißabfüllungen oder der dauerhafte Gebrauch von Geschirr über mehrere Jahre.
In Stichproben-Untersuchungen der Landeskontrollbehörden werden regelmäßig hohe Schwermetallübergänge aus glasiertem Keramikgeschirr festgestellt, die über den vom Bundesinstitus für Risikobewertung empfohlenen Grenzwerten für Kobalt, Cadmium und Blei liegen.
Die Schwermetalle reichern sich in Knochen, Leber und Nieren an und verdrängen andere Mineralstoffe, zum Beispiel wird Blei anstelle von Calcium eingebaut, Cadmium anstelle von Zink. Damit greifen sie in verschiedene Stoffwechselwege ein. Akute Bleivergiftungen führen zu irreversiblen Nervenschäden. Cadmium gilt als krebserregend und kann bei einer akuten Vergiftung zu Schäden von Leber, Herz und Nieren führen. Geringere Aufnahmen der beiden Schwermetalle können unter anderem zu Schwächegefühl, Kopfschmerzen und neurologischen Störungen führen.
Unsere Tipps bei Keramikgeschirr
Schon beim Kauf und auch bei der Nutzung von Keramikgeschirr können Sie Folgendes beachten:
- Fragen Sie beim Kauf nach einer Konformitätserklärung, die der Handel bereithalten muss. (Inhalt der Erklärung: Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs, Identität des Lebensmittelbedarfsgegenstandes aus Keramik, Datum der Erstellung der Erklärung und die Bestätigung, dass die Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eingehalten werden.)
- Schwermetalle lösen sich vor allem bei Kontakt mit sauren Lebensmitteln. Verwenden Sie glasierte oder dekorierte Keramik daher nicht für saure Speisen (Tomaten, Salate, Apfelmus, Fruchtsäfte), wenn Sie keine Zusicherung vom Hersteller haben, dass schwermetallfreie Glasuren verwendet wurden. Das gilt insbesondere für die Verwendung von Keramikgeschirr für Kinder, da deren Empfindlichkeit höher ist.
- Lagern Sie in glasiertem Keramikgeschirr Lebensmittel nicht über längere Zeit, vor allem nicht in bunt glasiertem Geschirr.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei buntem Keramikschalen oder -Krügen als Mitbringsel aus Urlaubsländern. Da die Glasurzusammensetzung meist nicht klar ist, dienen sie besser zur Dekoration.
- Auch mit Goldlack (Kintsugi-Methode) oder Kleber wieder zusammengesetzte Keramikscherben sind nur für den Lebensmittelkontakt geeignet, wenn der Kleber lebensmittelecht ist.
Für was eignet sich Keramik?
Porzellan und Steingut sind grundsätzlich geeignet für die Spülmaschine oder Mikrowelle und vertragen hohe Hitze. Achten Sie auf Hinweise vom Hersteller bei empfindlichem Dekor. Golddekor kann Metallbestandteile enthalten, das weder Spülmaschinengänge überdauert noch für die Mikrowelle geeignet ist. Dort kann es zu Funkenbildung kommen.
Brot bleibt länger frisch, wenn es bei Raumtemperatur in unglasierten Keramik- oder Tontöpfen aufbewahrt wird.
Keramikbeschichtete Pfannen
Wer eine Antihaft-Pfanne möchte, für den sind keramikbeschichtete Pfannen eine Alternative zur Beschichtung mit dem fluorierten Kunststoff Polytetrafluorethylen (PTFE, bekannter unter dem Markennamen Teflon™).