Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der EU

Stand:
Einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es in Europa nicht, zum Teil aber nationale Regelungen. Aktuell gibt es aber eine Initiative, die ab 2025 für Einheitlichkeit in der EU sorgen soll.
Europa mit den Flaggen
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Auf die Dosis kommt es an

  • In der EU gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, obwohl sie im Gesetz schon seit 2002 vorgesehen sind.
  • Viele Mitgliedstaaten haben daher eigene Empfehlungen oder auch gesetzliche Vorgaben herausgegeben, die sich alle mehr oder weniger unterscheiden.
  • Die gesetzlichen Höchstmengen gelten für alle Hersteller in diesem Mitgliedstaat, auch für Nahrungsergänzungsmittel, die sie in andere EU-Staaten exportieren. Trotzdem dürfen in diesem Staat Produkte mit Dosierungen über der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge verkauft werden, sofern sie in einem anderen EU-Staat legal am Markt sind (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung). In Deutschland wurde das bisher über Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen geregelt. Seit dem 1. April 2020 ist das etwas leichter und wird über die EU-Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren geregelt.
  • Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln in Europa.
  • Für Mindestmengen dieser Nährstoffe gibt es dagegen EU-weit geltende Regeln. Diese finden Sie hier.
  • Aktuell wird in der EU wieder an der Erarbeitung europaweiter Höchstmengen gearbeitet, was die Verbraucherzentralen begrüßen. Allerdings liegt man dort weit hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück.. Es dürfte auch jetzt noch einige Zeit vergehen, zumal sich nun eine neue Kommission und ein neues EU-Parlament erst einmal einarbeiten müssen.
  • Als wissenschaftliche Basis für Höchstmengen hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung bereits im März 2021  Vorschläge für Vitamin- und Mineralstoffhöchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln sowie für angereicherte Lebensmittel vorgelegt, die 2024 nochmal aktualisiert wurden.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.