"Flugärger": Mit App kostenlos Entschädigung berechnen

Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass Fluggäste bei Flugärger kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen sollten. Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen
Screenshots der App Flugärger
Off
  1. Mit der Flugärger-App lassen sich die so genannten Ausgleichszahlungen berechnen. Unter Umständen sind Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich – unabhängig vom Ticketpreis. Dies kann für Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen geprüft werden.
  2. Außerdem können Sie auch durch den Flugärger verursachte Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer mit Hilfe der App geltend machen – die so genannten Betreuungsleistungen.
  3. Wenn Fluggäste selbst ihr Ticket stornieren, können sie ggf. Steuern und Gebühren oder Anteile vom Ticketpreis zurückfordern.
  4. Bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist es möglich, mit der App eine Packliste zu erstellen, Ausgaben zu dokumentieren, Belege hochzuladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückzufordern. 

Die Flugärger-App erzeugt mit Hilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer eine E-Mail mit den möglichen Forderungen, u.a. auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail wird, adressiert an die richtige Airline, in Ihrem Mailprogramm geöffnet. Sie brauchen sie dann nur noch abzusenden.

Wenn die Airline die Ansprüche ablehnt, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.
 

Download-Logo App Store

 

Download-Logo Google Play

 

 

"Flugärger" als PC-Version

Wer seine Ansprüche nicht per App und am Smartphone, aber genau so effizient geltend machen möchte, kann dies auch per Browser mit unserer Web-Version tun!

FAQ zur App "Flugärger"

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur App "Flugärger" der Verbraucherzentrale NRW

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Ein Computer mit Symbolen für automatisierte Rechtsdienstleistungen.

Legal Tech: Alles über die automatisierte Rechtsdienstleistung

"Legal Tech" steht für die Verbindung von Recht und Technologie. Über Anbieter, die solche Anwendungen nutzen, können Verbraucher:innen Ansprüche gegen Unternehmen leichter geltend machen. Wie funktioniert die automatisierte Rechtsdienstleistung und worauf sollten Sie bei der Nutzung achten?

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.