Gap Year: Worauf ist bei einem Jahr im Ausland zu achten?

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Ein Jahr ins Ausland: Diese Vorbereitungen sollten Sie für ein Auslandsjahr treffen - vom Visum bis zur Auslandskrankenversicherung.
Zwei Personen planen eine Reise an einem Tisch mit Laptop, Weltkarte, Fotoapparat und weiteren Utensilien.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen 2 Lebensabschnitten, ein sogenanntes Gap Year.
  • Das Gap Year kann zum Beispiel 1 Jahr im Ausland sein, um zu reisen, eine Sprache zu lernen oder einer sozialen Tätigkeit nachzugehen.
  • Wer sein Gap Year im Ausland absolviert, muss sich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Impfungen, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern.
  • Die zu treffenden Vorkehrungen sind abhängig vom Ort des Auslandsaufenthalts, dem Alter der Reisenden und den Aktivitäten im Land.
  • Unsere interaktive Checkliste erleichtert Ihnen die Vorbereitung für ein Auslandsjahr.
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Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Au-Pair oder Work & Travel – es gibt jede Menge Möglichkeiten, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Viele Schüler:innen suchen direkt nach dem Schulabschluss das Weite, andere nehmen während des Studiums oder der Ausbildung eine Auszeit und manche auch erst danach.

Das sogenannte Gap Year, mit dem viele junge Menschen eine "Lücke" zwischen 2 Lebensabschnitten schließen, ist heute eher die Regel als die Ausnahme. Doch das Gap Year sollte – vor allem wenn es im Ausland stattfindet – gut vorbereitet werden.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Was ist ein Gap Year? Kriege ich weiterhin Kindergeld? Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde? Und: Wie kümmere ich mich am besten um meine Finanzen? Die Antworten gibt es in dieser Folge Genau Genommen.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Krankenversicherung für das Gap Year abschließen

Bis zum 25. Lebensjahr greift die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse – sofern man sich in der Ausbildung befindet. Ab dem 26. Lebensjahr bietet die studentische Krankenversicherung Möglichkeiten zum Versicherungsschutz. Während eines Auslandsaufenthalts kann der Anspruch auf Leistungen der Kasse für maximal 1 Jahr ausgesetzt werden. Eine Kostenerstattung bei Erkrankungen ist dann ausgeschlossen.

Ob Blinddarmentzündung, Zahnschmerzen oder Grippe – auch während eines Gap Years kann ein Arztbesuch oder ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig werden. Bei der Planung der Auszeit ist daher vor allem wichtig, dass eine Krankenversicherung für das jeweilige Land abgeschlossen wird – im besten Fall geschieht dies über die Organisation, die das Entsendeprogramm durchführt. Wichtig: Die Versicherung sollte im Krankheitsfall auch die Transportkosten für die Rückkehr nach Deutschland übernehmen.

Wer seinen Auslandaufenthalt selbst organisiert, sollte Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen und klären, inwiefern Gesundheitsleistungen über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung in europäischen Ländern erstattet werden. Außerhalb der Europäischen Union springt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht ein. In diesem Fall empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückkehrmöglichkeit bei einer Erkrankung.

Haftpflichtversicherung für Jahr im Ausland

Wer Schäden verursacht, muss dafür haften – auch dann, wenn er sie nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Insbesondere wenn Menschen verletzt werden und bleibende Behinderungen davontragen, können auf den Verursachenden Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Die private Haftpflichtversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Kinder sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert - auch noch im 1. ununterbrochenen Ausbildungsgang. Wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde oder auch bei einer Heirat muss eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zunächst sollte anhand der Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob eine Absicherung über die Familienversicherung besteht.

Wie sich der Versicherungsschutz im Ausland gestaltet, hängt vom gewählten Haftpflicht-Tarif ab. Nur bei ganz wenigen Anbietenden ist der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auf Deutschland beschränkt. In der Regel sind Versicherte auf der ganzen Welt abgesichert, oftmals sogar ohne zeitliche Begrenzung. Zeiträume von 12 und noch mehr Monaten sind durchaus üblich.

Welche Vorgaben die Versicherung konkret macht, ist den Tarifdetails der jeweiligen Police zu entnehmen. Es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen.

Gepäckversicherung für Gap Year ist unnötig

Viele junge Erwachsene erkunden die Welt auf eigene Faust – oft mit dem Rucksack auf dem Rücken. Wird dieser geklaut, ist der Ärger groß. Trotzdem raten wir von einer Gepäckversicherung ab. Warum? Die Gepäckversicherung ist ziemlich teuer (rund 500 Euro für 365 Tage und bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro). Zudem wird nur der Zeitwert der verlorenen Gegenstände ersetzt, nicht der Neuanschaffungspreis. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Einschränkungen in den Bedingungen der Versichernden.

Gepäck ist auf Reisen ohnehin bis zu 3 Monate in einer bestehenden Hausratversicherung mitversichert. Allerdings zahlt diese nur für Raub und nicht für Diebstahl des Gepäcks.

Hausratversicherung für Auslandsjahr? Nur bei Bedarf!

Mit einer Hausratversicherung lassen sich Gegenstände in den eigenen vier Wänden versichern. Sie springt ein bei einem Brand, einem Wasserschaden, Sturm, Hagel, Vandalismus und auch bei Einbruchdiebstählen. Sie zahlt den sogenannten Wiederbeschaffungswert – übernimmt also die Kosten, die anfallen, um gestohlene oder zerstörte Gegenstände neu zu kaufen.

Für meist spartanisch eingerichtete Gap-Year-Reisende ist eine Hausratversicherung in der Regel wenig sinnvoll. Sie kommt erst zum Tragen, wenn eine Unterkunft mit höherwertigen Gegenständen zu versichern ist. Zudem sind jüngere Menschen, die noch bei Ihren Eltern wohnen, über die Hausratversicherung der Eltern oder Familie mitversichert. Dies ist im jeweiligen Vertrag zu prüfen.

Konto und Kreditkarte fürs Gap Year

Wer im Ausland lebt, benötigt in der Regel auch ein Konto. Doch kann das deutsche Girokonto für das Auslandsjahr einfach weiterlaufen und hierfür genutzt werden? In der Regel: ja.

Innerhalb Europas bestehen nur selten Einschränkungen. In manchen Ländern kann es sinnvoll sein, auch vor Ort ein Konto einzurichten, um tägliche Bankgeschäfte kostengünstig abwickeln zu können. So oder so ist ein deutsches Konto aber als Basis immer zu empfehlen – auch für den Fall, dass es Probleme mit dem ausländischen Konto geben sollte. Vor jedem Aufenthalt ist jedoch mit der Bank in Deutschland zu klären, welche Leistungen und zu welchen Konditionen im Ausland genutzt werden können.

  • Was kosten Kontobewegungen und Kreditkarten?
  • Sind Überweisungen an ausländische Bankverbindungen möglich?
  • Lässt sich Bargeld an den Geldautomaten meiner Aufenthaltsorte kostenfrei oder kostengünstig abheben?
  • Wie praktikabel ist das deutsche Konto tatsächlich in meinem Gap-Year-Land?

Vor allem bei Kreditkarten lohnt sich ein 2. Blick aufs Angebot. Ausschlaggebend sollten nicht nur die reinen Kosten, sondern auch die Details der Konditionen sein. Mit manchen Karten lässt sich an jedem Geldautomaten der Welt kostenfrei Geld abheben, bei anderen sind die Kontobewegungen zeitlich oder räumlich limitiert. Auch die Abbuchungsvorgänge vom Konto können zu bösen Überraschungen führen, nämlich dann, wenn die Kreditkartensumme in Raten und mit teuren Zinsen eingezogen wird.

In immer mehr Ländern ist es üblich, auch Kleinstbeträge, wie den Brötchenkauf beim Bäcker oder den Cappuccino im Café bargeldlos mit Karte zu zahlen. Wichtig ist dann, eine Giro- oder Kreditkarte zu wählen, bei der nicht für jeden Zahlungsvorgang Gebühren berechnet werden. Das kann sonst schnell hohe Kosten verursachen.

Läuft das Kindergeld beim Jahr im Ausland weiter?

Kindergeld erhalten Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder. Wer danach noch – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs – Kindergeld beziehen will, muss entweder eine laufende Schul- oder Berufsausbildung nachweisen, einen Studienplatz vorweisen können oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet (und vor Ort verfügbar sein).

Einige Gap-Year-Programme wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst werden als eine Art Ausbildung angesehen. In diesem Fall läuft das Kindergeld weiter. Bei Sprachreisen, Work & Travel-Programmen, Au-Pair-Jobs (ohne Sprachkurs) oder auch Praktika im Ausland, die nicht Teil eines Studiums sind, hingegen endet der Kindergeldbezug. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, welche Programme unter welchen Bedingungen zum Bezug von Kindergeld berechtigen.

Impfungen und Medikamente im Blick behalten

Andere Länder, andere Krankheiten – über notwendige Impfungen sollte man sich im Vorfeld genau informieren und ausreichend Zeit einplanen. Oftmals müssen mehrere Schutzimpfungen nachgeholt oder gänzlich neu vorgenommen werden.

Informationen darüber, welche Impfungen vor Reiseantritt erfolgen sollten, finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort kann dann das jeweilige Reiseland ausgewählt werden. Die Hinweise zu Impfungen sind unter "Reise- und Sicherheitshinweise" beim Thema Gesundheit veröffentlicht.

Tipp: Auf der Reise in die Ferne sollte auch eine kleine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (z.B. gegen Kopfschmerzen und Durchfall sowie Pflaster) nicht fehlen.

Werden ständig Medikamente benötigt, sollte in der Sprache des Reiselandes oder eine englischsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes hierüber mitgeführt werden. Ebenso ist es hilfreich, seine Blutgruppe zu kennen.

Internationalen Führerschein beantragen?

Der deutsche Führerschein ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. In den übrigen Ländern innerhalb der EU ist die deutsche Fahrerlaubnis ebenfalls meistens ausreichend - aber eben nicht in allen. Das ist vorab zu prüfen. Teilweise werden, wie beispielsweise in Estland, ältere Führerscheine nicht anerkennt, sondern nur die im EU- oder Scheckkartenformat. Manchmal ist auch eine Übersetzung des Führerscheins nötig. Genauere Informationen finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, unter "Reiseinfos" beim jeweiligen Reiseland.

Wer sein Gap Year im außereuropäischen Ausland verbringen und Auto fahren will, muss beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) seines Wohnortes einen internationalen Führerschein beantragen. Bei dem internationalen Führerschein handelt es sich um kein eigenständiges Dokument, sondern um ein Zusatzdokument, das nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig ist.

Visum fürs Auslandsjahr?

Wer im Ausland legal leben und arbeiten möchte, braucht in vielen Ländern ein Visum. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden sich bei den "Reise- und Sicherheitshinweisen" der ausgewählten Länder unter dem Begriff "Einreise und Zoll" Informationen über die notwendigen Reiseunterlagen sowie gegebenenfalls Verlinkungen auf die Seite der zuständigen Botschaft, bei der das Visum beantragt werden kann.

Handyvertrag fürs Gap Year

Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt "Roam like home". Das heißt, dass keine höheren Kosten anfallen, als bei der Nutzung zu Hause.

Doch Achtung: Stellt der Anbietende fest, dass man innerhalb von 4 Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringt und den Tarif dort mehr nutzt als im Heimatnetz, kann er für Telefonate, SMS und Datenvolumen zusätzliche Gebühren erheben. Er muss mit 2 Wochen Vorlaufzeit über anstehende Roaming-Aufschläge informieren. Dann kann es sinnvoll sein, in einen Tarif im Heimatland zu wechseln.

Wird das Gap Year hingegen im außereuropäischen Ausland verbracht, kommt eine Nutzung des deutschen Mobilfunkvertrages normalerweise von Anfang an nicht in Betracht. Telefonieren und die Nutzung mobiler Daten sind regelmäßig mit (sehr) hohen Kosten verbunden.

Für mobiles Internet gilt zwar eine weltweite Kostenbremse: Sie liegt standardmäßig bei 59,50 Euro. Ist dieser Betrag erreicht, sollte die mobile Internetverbindung getrennt werden. Das funktioniert jedoch nicht immer.

Daher empfiehlt es sich, vor Ort eine Prepaid-Karte zu erwerben. Um dann nicht zusätzlich noch den deutschen Mobilfunkvertrag weiter zu zahlen, sollte man prüfen, ob dieser gekündigt werden kann. Ist die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, so ist das jederzeit unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist möglich.

Ist eine Kündigung aufgrund der bestehenden Mindestvertragslaufzeit nicht möglich oder ist es einem wichtig, die konkrete Rufnummer nach der Rückkehr weiter zu nutzen, kommt ggfs. auch eine Stilllegung des Vertrages in Betracht. Das heißt, dass während dieses Zeitraums keine Entgelte gezahlt werden und sich der Mobilfunkvertrag im Gegenzug um diese Monate verlängert.

Ob und unter welchen Bedingungen eine Stilllegung des Mobilfunkvertrags möglich ist, hängt vom individuellen Vertrag ab. Informationen hierzu finden sich regelmäßig auf der Homepage der Anbietenden. Üblicherweise wird ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt (z.B. Studienbescheinigung im Fall eines Auslandsemesters) verlangt. Für junge Menschen, die die Welt auf eigene Faust erkunden und das Jahr zum Rum-Reisen nutzen, kommt diese Möglichkeit daher regelmäßig nicht in Betracht.

Und: Während des Fluges, nicht nur bei Start und Landung, sollte immer der Flugmodus eingeschaltet sein. Wird das Smartphone im Flugzeug ohne eingeschalteten Flugmodus genutzt (zum Beispiel um Fotos zu verschicken), kann es teuer werden. Es können hohe Roaming-Kosten entstehen. Das gilt übrigens selbst dann, wenn das Handy im Flugzeug nicht aktiv genutzt wird. Die mobilen Geräte können sich nämlich auch eigenständig ins Board-Netz einwählen.

Video: Gap Year – worauf ist bei einem Jahr im Ausland zu achten?

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Checkliste für die Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Unsere interaktive Checkliste hilft Ihnen, bei der Vorbereitung für Ihren Auslandsaufenthalt (und bei Umzügen generell) an die wichtigsten Dinge zu denken.

Musterbrief Generator

Möglichkeiten für ein Gap Year

  1. Europäischer Freiwilligendienst
    Mehr Informationen gibt es online hier
     
  2. Freiwilligenarbeit außerhalb Europas
    mit Agenturen oder über soziale oder kulturelle, ökologische Projekte
     
  3. Sprachkurse im Ausland
    mit Agentur
     
  4. Au-pair
    über Agenturen
     
  5. Work & Travel
    mit Starterpaket für den Beginn oder Selbstorganisation
     
  6. Farmstay
    mit Starterpaket für den Beginn oder Selbstorganisation
     
  7. Praktikum zur Ausbildungsfindung
    über Agentur, z.B. Trainee-Programm, das vom Teilnehmenden selbst zu bezahlen ist
     
  8. Praktikum im Ausland während des Studiums
    z.B. über DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutschland oder über Career Center in den Hochschulen, Universitäten…)
     
  9. ERASMUS-Programm
    Infos bei Universität/Hochschule

 

Das Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland bietet eine Download-App an, die bei der Vorbereitung von kurzen und längeren Auslandsaufenthalte in 15 beliebten Reiseländern in der EU hilft: App ins EU-Ausland: Tipps für Auslandsreisen.

BMUV-Logo

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

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