Der alte graue oder rosafarbene Führerschein war bisher weiterhin in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Seit 2022 laufen die Dokumente allerdings nach und nach ab. Hier sehen Sie, wann Sie Ihren "Lappen" umtauschen müssen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Das Ende der alten Führerscheine ist längst beschlossen: Die ersten sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer noch einen hat, sollte sich über seinen Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen.
- Probleme gab es immer wieder im EU-Ausland. Eigentlich sollen die Führerscheine dort ebenfalls noch bis zu den Stichtagen gültig sein. Polizisten wissen das aber offenbar nicht immer.
- Die EU stellt im Internet eine Erklärung auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung, die Sie ausdrucken und mitnehmen können.
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Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet. Bisweilen musste sogar ein Bußgeld bezahlt werden. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.
Um bei einer Polizeikontrolle jenseits der Grenzen auf die Übereinkunft hinweisen zu können, stellt die EU im Internet den Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung.
Autofahrern, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfehlen wir, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen.
Bleibt die Polizei im Ausland stur, werden Sie häufig kaum umhinkommen, zu zahlen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. Anschließend können Sie mit Hilfe eines Anwalts den Versuch unternehmen, den Bescheid anzufechten. Prüfen Sie aber, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt.
Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Umtauschen können Sie ihn bei der Führerscheinbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes. Planen Sie Zeit mit ein: Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
Ende der alten Führerscheine beschlossen
Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt, nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage. Die ersten alten Führerscheine sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen. Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.
Geldbuße bei Fristverstreichung
Wenn Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht umtauschen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einem Bußgeld aber auch absehen.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Ihr Geburtsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 - 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 - 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 - 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 - 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 - 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
Wer vor 1953 geboren worden ist, für den gilt immer der 19. Januar 2033 als Stichtag - egal, wann Ihr Führerschein ausgestellt worden ist.
Führerscheine ab 2013 sind befristet gültig
Führerscheine der Klasse B, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren müssen Sie sie erneuern.
Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss künftig alle 15 Jahre verlängert werden. Für ihn gelten die gleichen Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein.